 |
Net & Law
[di] Webimpressum-Assistent
Neues Gesetz: Unser Werkzeug fürs korrekte Impressum
Seit Anfang 2002 muss jede geschäftsmäßig betriebene Homepage eine so genannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten. Vergleichbar ist diese Kennzeichnung mit dem Impressum einer Zeitung. Was alles anzugeben ist, bestimmt seit dem 1. März 2007 das Telemediengesetz (TMG). Für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte gilt zusätzlich der Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV). Beide haben das Teledienstegesetz (TDG) und den Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) abgelöst. Je nach Beruf oder Gesellschaftsform müssen Homepagebetreiber dabei höchst unterschiedliche Angaben machen.
Neue Gesetze sorgen oftmals mehr für Verwirrung als für Klarheit, und die meisten der Homepagebetreiber, die derzeit kostenpflichtig abgemahnt werden, dürften sich fragen, was an ihrem Impressum falsch sein soll.
Unser Webimpressum-Assistent erstellt in nur wenigen Schritten anhand Ihrer Angaben ein Musterimpressum für eine Vielzahl von Berufen und Rechtsformen. Wir bieten Ihnen diesen Service kostenlos an.
| |
ERST
zum Kleingedruckten |
|
|
Allgemeine Fragen zum Thema Recht & Internet beantwortet Ihnen gerne
RA Willi Marnet, LL.M. zum
Kontaktformular
Bitte beachten Sie: Bei dieser und den folgenden Seiten
handelt es sich um eine redaktionell aufbereitete Sammlung von rechtlichen
Fakten, Urteilen und Gesetzen. Wir leisten jedoch KEINE
RECHTSBERATUNG. Alle Rechte vorbehalten.
|
|
|
 |
Allgemeine Fragen zum Thema Recht & Internet
beantwortet Ihnen gerne
RA Willi Marnet, LL.M.

zum
Kontaktformular
Bitte beachten Sie: Bei dieser und den folgenden Seiten
handelt es sich um eine redaktionell aufbereitete Sammlung von rechtlichen
Fakten, Urteilen und Gesetzen. Wir leisten jedoch
KEINE RECHTSBERATUNG.
Alle Rechte vorbehalten.
Letzte Aktualisierung:
21. Mai 2012
|