Linksammlungen auf Homepages sind Datenbanken und somit vor unerlaubter Übernahme geschützt
Die
Konsequenzen des Urteils
Eine nach verschiedenen Rubriken geordnete Sammlung von Links ist eine Datendank iSv § 87 a UrhG. Demnach dürfen Teile nicht ohne Einwilligung des Homepagesbetreibers kopiert und auf die eigene Webseite platziert werden.
Der
Fall
Mittels einer einstweiligen Verfügung begehrte ein Homepagebetreiber die Unterlassung, dass ein Mitbewerber Teile seiner insgesamt 251 Verknüpfungen umfassenden Linksammlung übernimmt. Das LG Köln gab dem Begehr statt.
Die
Gründe
Leider beinhaltet der richterliche Beschluss lediglich die Feststellung, dass es sich bei solchen Sammlungen um Datenbanken iSv § 87 a UrhG handelt und somit eine Übernahme ohne Einwilligung eine unzulässige Vervielfältigung darstellt.
Ferner taxierte das Gericht den Streitwert auf 40.000 Mark.
Die Recherche
Aktenzeichen: 28 O 216/98
Datum: 12. Mai 1999
Rechtskräftig:
nicht bekannt
Rechtsgrundlage: § 87 a UrhG
Gericht: LG Köln
Volltext (offline): Kommunikation und Recht 1999 , S. 428
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Letzte Aktualisierung:
30. August 2010