Home    Kontakt    Impressum


[di] digitale informationssysteme

Net & Law

 
Suche  
 
Net & Law ist ein Service der

[di] digitale informationssysteme

Hafenstraße 68-72
68159 Mannheim
Telefon: 0621 - 33820 0
Fax: 0621 - 33820 75
E-Mail: info@digi-info.de
Web: www.digi-info.de

Net & Law

Urteile

Linksammlungen auf Homepages sind Datenbanken und somit vor unerlaubter Übernahme geschützt

Die Konsequenzen des Urteils
Eine nach verschiedenen Rubriken geordnete Sammlung von Links ist eine Datendank iSv § 87 a UrhG. Demnach dürfen Teile nicht ohne Einwilligung des Homepagesbetreibers kopiert und auf die eigene Webseite platziert werden.

Der Fall
Mittels einer einstweiligen Verfügung begehrte ein Homepagebetreiber die Unterlassung, dass ein Mitbewerber Teile seiner insgesamt 251 Verknüpfungen umfassenden Linksammlung übernimmt. Das LG Köln gab dem Begehr statt.

Die Gründe
Leider beinhaltet der richterliche Beschluss lediglich die Feststellung, dass es sich bei solchen Sammlungen um Datenbanken iSv § 87 a UrhG handelt und somit eine Übernahme ohne Einwilligung eine unzulässige Vervielfältigung darstellt.
Ferner taxierte das Gericht den Streitwert auf 40.000 Mark.

Die Recherche

  • Aktenzeichen: 28 O 216/98
  • Datum: 12. Mai 1999
  • Rechtskräftig: nicht bekannt
  • Rechtsgrundlage: § 87 a UrhG
  • Gericht: LG Köln
  • Volltext (offline): Kommunikation und Recht 1999 , S. 428

 

Keine Rechtsberatung!

Anregungen oder Kritik? – Dann schicken Sie uns eine E-Mail an:

 

zurück

 

Allgemeine Fragen zum Thema Recht & Internet
beantwortet Ihnen gerne
RA Willi Marnet, LL.M.

Willi Marnet

zum Kontaktformular

Bitte beachten Sie: Bei dieser und den folgenden Seiten handelt es sich um eine redaktionell aufbereitete Sammlung von rechtlichen Fakten, Urteilen und Gesetzen. Wir leisten jedoch
KEINE RECHTSBERATUNG.

Alle Rechte vorbehalten.
Letzte Aktualisierung:
30. August 2010

 
 
 
   

nach oben | Druckversion

© 2009 [di] digitale informationssysteme gmbh, Mannheim - die Internetagentur für Online-Kommunikation