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Urteile

Die Verwendung des Zeichens ™ ist in Deutschland verboten

Die Konsequenzen des Urteils
Das Zeichen ™ als Abkürzung für "Trademark" steht für geschützte angloamerikanische Produkte, die nicht als Marke eingetragen sind. Die Verwendung in Deutschland führt den Verbraucher in die Irre und ist somit verboten.

Der Fall
Ein deutscher Softwarehersteller warb im Web für seine Produkte und fügte diesen das Zeichen ™ bei. Ein Mitbewerber hatte gegen den Hersteller aus einem anderen Grund Klage erhoben und führte zusätzlich an, dass die Verwendung des Zeichens unzulässig sei, weil es den Internetbenutzer in die Irre führe. Das Landgericht München folgte dem und verbot die Verwendung.

Die Gründe
Ausgangspunkt war § 3 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), der jede Form irreführender Werbung verbietet.
Die Irreführung in der Verwendung des ™ lag nach Auffassung des Gerichts in dem Umstand, dass die Verbraucher glauben, dass es sich bei dem so beworbenen Produkt um eine im Ausland eingetragene Marke handle. Da das Zeichen ™ aber für geschützte Produkte vor allem in den USA stehe, die gerade nicht als Marke eingetragen sind, liege eine Irreführung vor. Die entstandene Irreführung habe auch wettbewerbsrechtliche Relevanz, da deutsche Internetbenutzer von einem hier eingeführten Qualitätsprodukt ausgingen, was aber nicht der Wahrheit entspreche.

Die Recherche

  • Aktenzeichen: 1 HK O 1755/03
  • Datum: 23. Juli 2003
  • Rechtskräftig: nicht bekannt
  • Rechtsgrundlage: § 3 UWG
  • Gericht: LG München I
  • Volltext:  www.netlaw.de/urteile/lgm_36.htm

 

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RA Willi Marnet, LL.M.

Willi Marnet

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Letzte Aktualisierung:
30. August 2010

 
 
 
   

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