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    <title>digitale informationssysteme gmbh</title>  
    <link>http://www.digi-info.de</link>
    <description>Net &amp; Law &gt; Urteile &#8211; Internetagentur [di]: umfangreiche Informationen zum aktuellen Online-Recht</description>
    <language>de</language>
	
	
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      <title><![CDATA[Markenrechtsverletzung durch verwechselbare Produktbezeichnung in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=347</link>
      <description><![CDATA[Eine Internetsuchmaschine wie zum Beispiel Google greift auf jedes einzelne Wort einer Internetseite zu, so dass dieses in der Trefferliste erscheinen kann. Deshalb ist Vorsicht bei der Verwendung von Bezeichnungen für das eigene Produkt geboten, soweit damit eine Verwechslungsgefahr mit der Marke eines Dritten verbunden ist. Nach der Rechtsprechung des höchsten deutschen Zivilgerichts ist für eine Markenrechtsverletzung auch derjenige verantwortlich, der auf seiner Internetseite eine verwechselbare Bezeichnung verwendet und weiß, dass eine Internetsuchmaschine auf einzelne Wörter seiner Homepage zugreift, die folglich in der Trefferliste erscheinen können.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2010-09-02</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Hinweis auf Altölentsorgung beim Onlinehandel mit Motorenölen]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=346</link>
      <description><![CDATA[Vor der Abgabe von Motoren- oder Getriebeölen an Endverbraucher muss der Händler eine Annahmestelle für das gebrauchte Öl zur Verfügung stellen und auf diese leicht erkennbar hinweisen. Bei dieser Hinweispflicht handelt es sich um eine produktbezogene Informationspflicht, die nicht nur auf den stationären Handel in Ladengeschäften oder an Tankstellen zugeschnitten ist, sondern auch für den Vertrieb über das Internet gilt.  ]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2010-09-02</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Im Falle des Widerrufs müssen die Kosten für die Zusendung der Ware erstattet werden]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=345</link>
      <description><![CDATA[Nunmehr ist höchstrichterlich entschieden, dass im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzvertrages dem Käufer die bereits geleisteten Kosten für die Zusendung der Ware zu erstatten sind. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die dem Käufer die Kosten für die Hinsendung der Waren auch dann auferlegen, wenn er von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht, sind unzulässig. Folglich kann der Onlinehändler im Falle des Widerrufs  vom Verbraucher nur die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware verlangen.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2010-09-02</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Haftung des Betreibers eines Internetportals für fremde Inhalte]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=344</link>
      <description><![CDATA[Der Betreiber eines Internetportals macht fremde Inhalte zu eigenen Informationen und haftet unbeschränkt, wenn er die eingestellten Inhalte vor ihrer Freischaltung auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft. Dies gilt auch dann, wenn die Nutzer des Internetportals erkennen können, dass die Inhalte ursprünglich nicht vom Betreiber selbst sondern von Dritten stammen. Ein weiteres Indiz für das "Sich-zu-eigen-machen" fremder Inhalte, ergibt sich aus der Einräumung von Nutzungsrechten an den eingestellten Inhalten zugunsten des Portalbetreibers und einer Vermarktung an Dritte. ]]></description>
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      <dc:date>2010-09-02</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Zur Rechtsnatur des "Internet-System-Vertrag"  und zur Vorleistungspflicht des Kunden]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=343</link>
      <description><![CDATA[Ein "Internet-System-Vertrag", der die Erstellung, Betreuung und Abrufbarkeit einer Website über einen bestimmten Zeitraum zum Inhalt hat, ist als Werkvertrag einzustufen. Dem steht nicht entgegen, dass der Anbieter von seinem Kunden eine Vorauszahlung in Höhe von etwa einem Drittel der Gesamtvergütung verlangen kann, wenn er den wesentlichen Teil seiner Leistung bereits zum Beginn der Vertragslaufzeit erbringt. ]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2010-09-02</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Keine Urheberrechtsverletzung durch die Wiedergabe von verkleinerten Vorschaubildern in Suchmaschinen]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=342</link>
      <description><![CDATA[Der Betreiber einer Suchmaschine begeht keine <di_link:lbid=186>Urheberrechtsverletzung</di_link>, wenn er ohne vorherige Zustimmung des Urhebers verkleinerte Vorschaubilder, so genannte Thumbnails, in der Trefferliste wiedergibt.  Dies deshalb, weil der Rechteinhaber jederzeit die technische Möglichkeit hat, den Zugriff von Suchmaschinen auf seine Website mit den geschützten Bildern zu verhindern. Davon muss er Gebrauch machen, soweit er eine Veröffentlichung in der Trefferliste verhindern will. Soweit Thumbnails auf Bilder verlinken, die von Dritten unberechtigt ins Internet gestellt werden, haftet der Betreiber einer Suchmaschine erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme von der unberechtigten Nutzung durch Dritte.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2010-09-02</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Störerhaftung bei missbräuchlicher Nutzung eines WLAN-Anschlusses durch Dritte]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=341</link>
      <description><![CDATA[Der private Inhaber eines WLAN-Internetanschlusses ist als Täter oder Teilnehmer für eine <di_link:lbid=186>Urheberrechtsverletzung</di_link> verantwortlich, wenn er nicht glaubhaft darlegen kann, dass nicht er sondern ein Dritter die Rechtverletzung begangen hat. Gelingt ihm dieser Nachweis, kann er dennoch als so genannter <di_link:lbid=169>Störer</di_link> in Anspruch genommen werden, wenn er nicht die im Kaufzeitpunkt des WLAN-Routers marktüblichen Sicherungsmaßnahmen anwendet. Dabei darf er es nicht bei der werkseitig vorgegebenen WPA-Verschlüsselung belassen, sondern muss diese durch ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort ersetzen. Aus Kostengründen ist es dem privaten Verwender jedoch nicht zuzumuten, dass er sein WLAN-Netzwerk fortlaufend dem neuesten Stand der Technik anpasst.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2010-09-02</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Kündigung wegen privater Nutzung des Internets am Arbeitsplatz]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=340</link>
      <description><![CDATA[Eine schriftliche Verpflichtung des Arbeitnehmers, wonach er das Internet ausschließlich zu dienstlichen Zwecken nutzen darf, rechtfertigt allein noch keine ordentliche Kündigung, wobei regelmäßig zunächst eine Abmahnung ausgesprochen werden muss. Weiter muss der Arbeitgeber nachweisen, dass es durch die Internetnutzung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung gekommen ist. Dazu gehört insbesondere eine Darstellung der verbotswidrigen Verweildauer im Internet, die grundsätzlich technisch möglich ist. ]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2010-09-02</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Urheberrechtlicher Schutz einer Bildschirmmaske]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=339</link>
      <description><![CDATA[Bei einer Bildschirmmaske handelt es sich nicht um ein urheberrechtlich geschütztes Computerprogramm oder um ein Teil desselben. Sie wird lediglich von einer Software erzeugt. Einer Bildschirmmaske kann dennoch <di_link:lbid=186>Urheberrechtsschutz</di_link> zukommen, wenn sie über eine eigenschöpferische Formgestaltung verfügt. Buchungsmasken in der Reisebranche müssen aber vielfach bestimmte Felder vorsehen, sodass Spielraum lediglich hinsichtlich der Anordnung der Felder bleibt, die aber regelmäßig nicht über das Handwerkliche hinausgeht. Soweit die Nachahmung einer Buchungsmaske geeignet ist, über deren tatsächliche Herkunft zu täuschen, kann darin ein <di_link:lbid=201>Wettbewerbsverstoß</di_link> zu sehen sein. Die Beurteilung, inwieweit eine Herkunftstäuschung vorliegt, ergibt sich aus der Sicht derjenigen, die über die Beschaffung der Software entscheiden. Eine Herkunftstäuschung scheidet regelmäßig aus, wenn die beiden in Konkurrenz stehenden Buchungsmasken nicht isoliert, sondern als Bestandteile einer umfassenden Software verkauft werden, die unterschiedliche Bezeichnungen haben.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2010-09-02</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Keine Beschlagnahme sämtlicher E-Mails des Beschuldigten auf dem Server des Providers ]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=338</link>
      <description><![CDATA[Nunmehr ist wiederholt höchstrichterlich entschieden, dass die Strafprozessordnung grundsätzlich die Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails erlaubt, die nach Beendigung des Übertragungsvorgangs auf dem Mailserver des Providers gespeichert sind. Allerdings muss sich die Anordnung der Beschlagnahme auf einen Teil des Datenbestands beschränken. Die Sicherstellung aller E-Mails auch von solchen, die für das Ermittlungsverfahren bedeutungslos sind, ist unzulässig. Außerdem muss der Beschuldigte darüber unterrichtet werden, wenn Daten aufgrund eines Zugriffs beim Provider auf dessen Mailserver beschlagnahmt wurden. ]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2010-09-02</dc:date>    
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