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    <title>digitale informationssysteme gmbh</title>  
    <link>http://www.digi-info.de</link>
    <description>Net &amp; Law &gt; Urteile &#8211; Internetagentur [di]: umfangreiche Informationen zum aktuellen Online-Recht</description>
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      <title><![CDATA[Zur Haftung des Admin-C für Rechtsverletzungen Dritter]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=373</link>
      <description><![CDATA[Inwieweit ein Admin-C für den Domainnamen haftet, war bislang in der Rechtsprechung umstritten. Das höchste deutsche Zivilgericht hat nunmehr klargestellt, dass den Admin-C eine besondere Prüfungspflicht und somit Haftung hinsichtlich des Domainnamens treffen kann, wenn er sich generell bereit erklärt, für alle registrierten Domainnamen einer ausländischen Gesellschaft als Admin-C zur Verfügung zu stehen und diese Gesellschaft in einem automatisierten Verfahren freiwerdende Domainnamen ermittelt und automatisch für sich registrieren lässt.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2012-02-04</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Informationspflicht über das Nichtbestehen des Widerrufsrechts]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=372</link>
      <description><![CDATA[Bei der Auslieferung von Zeitungen oder Zeitschriften, ob einzeln oder im Abonnement, handelt es sich nicht um die Auslieferung von Haushaltsgegenständen des täglichen Bedarfs. Somit findet das Fernabsatzrecht Anwendung, wenn der Abschluss von Abonnements mittels Bestell-Coupon oder Bestell-Postkarte erfolgt. Folglich muss der Verlag in seiner Werbung darauf hinweisen, dass das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten nicht besteht.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2012-02-04</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Werbung mit Einführungspreisen und durchgestrichenen Preisen]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=371</link>
      <description><![CDATA[Wirbt ein Verkäufer mit durchgestrichenen Preisen, dann muss er den durchgestrichenen Preis genau erklären. Regelmäßig wird es sich bei der Werbung mit Eröffnungs- bzw. Einführungspreisen um den Preis handeln, den er nach dem Ende der Verkaufsaktion verlangen wird. Zusätzlich muss ein Hinweis erfolgen, bis wann der Eröffnungs- bzw. Einführungspreis gelten soll.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2012-02-04</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Haftung des Betreibers eines Online-Marktplatzes für Markenrechtsverletzungen]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=370</link>
      <description><![CDATA[Wird der Betreiber einer Internetplattform auf einen klaren Rechtsverstoß hingewiesen, dann muss er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren gleichartigen Verstößen kommt. Eine Abmahnung ist erst dann begründet, wenn der Betreiber seiner Verpflichtung zur Verhinderung weiterer derartiger Rechtsverletzungen nicht nachkommt. Eine klare Rechtsverletzung liegt vor, wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Betreiber den Verstoß unschwer, d.h. ohne eingehende rechtliche oder tatsächliche Überprüfung feststellen kann. Hat der Plattformbetreiber Zweifel an einer Rechtsverletzung, so ist er grundsätzlich gehalten, diese dem Hinweisenden mitzuteilen und Belege für die behauptete Rechtsverletzung und seiner Berechtigung als Verletzter zu verlangen.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2012-02-04</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Impressumspflicht bei geschäftlicher Nutzung eines Facebook-Profils]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=369</link>
      <description><![CDATA[Nutzer von sozialen Netzwerken müssen ein Impressum vorhalten, wenn diese zu Marketingzwecken genutzt werden. Es reicht aus, wenn ein Link auf die Website mit der Anbieterkennung führt. Dabei ist zu beachten, dass man nicht über die allgemeine Bezeichnung „Info“ auf die Website mit dem Impressum gelangt. Erforderlich ist vielmehr, dass der Link mit einer von der Rechtsprechung als zulässig erachteten Bezeichnung, wie zum Beispiel „Impressum“, versehen wird. ]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2012-02-04</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Abmahnung wegen einer veralteten Widerrufsbelehrung in den AGB und einem fehlenden Hinweis auf die verwendeten Vertragssprachen]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=368</link>
      <description><![CDATA[Die Verwendung einer veralteten Widerrufsbelehrung in <di_link:lbid=220>AGB</di_link>, die nicht mehr der aktuellen Rechtslage entspricht, ist stets <di_link:lbid=201>wettbewerbswidrig</di_link> und kann abgemahnt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Button „Widerrufsbelehrung“ auf der Website zu einer richtigen und aktuellen Widerrufsbelehrung führt. Ein Wettbewerbsverstoß liegt auch dann vor, wenn der Internetauftritt nicht über die zur Verfügung stehenden Vertragssprachen informiert. Dabei ist es nicht ausreichend, wenn sich auf der Website Länderbuttons befinden, da aus diesen nicht eindeutig hervorgeht, dass der Vertrag auch tatsächlich in den entsprechenden Sprachen durchgeführt wird.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2012-02-04</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Das Foto im eigenen Facebook-Profil erlaubt eine Suchmaschinenverwendung]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=367</link>
      <description><![CDATA[Wird ein Foto in das eigene Facebook-Profil eingestellt, bedeutet dies zugleich eine konkludente Einwilligung in die Verwendung durch eine Suchmaschine. Wer dies verhindern will, muss von den vorhandenen Sperrmöglichkeiten gegenüber Suchmaschinen Gebrauch machen.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2012-02-04</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Zur Zulässigkeit fremder Markennamen als Schlüsselwort bei Adwords-Anzeigen]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=366</link>
      <description><![CDATA[Die Verwendung eines fremden Markennamens  als Schlüsselwort bei Adwords-Anzeigen verstößt nicht gegen das <di_link:lbid=966>MarkenG</di_link>, wenn sowohl die Anzeige als auch die verlinkte <di_link:lbid=1282>Domain</di_link> weder den Markennamen noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder auf die von diesem angebotenen Produkte enthält. Mit dieser Entscheidung beendet der <di_link:lbid=819>BGH</di_link> die Rechtsunsicherheit aufgrund einer uneinheitliche Rechtsprechung der Instanzgerichte, die sowohl den Betreiber als auch die Nutzer des Keyword-Advertising verunsichert haben.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2012-02-04</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Werbung mit einer Garantie beim Onlineverkauf von Verbrauchsgütern]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=365</link>
      <description><![CDATA[Das höchste deutsche Zivilgericht hat entschieden, dass die Werbung mit einer Garantie auf der Website eines Onlineshops noch keine rechtsverbindliche Beschaffenheitsgarantie der dort angepriesenen Waren darstellt.  Eine Verpflichtung bereits in der Werbung den Verbraucher umfassend  über die Garantiebedingungen  zu informieren, besteht deshalb nicht.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2012-02-04</dc:date>    
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      <title><![CDATA[Registrierung eines fremden Namens als  Domain - sonntag.de]]></title>
      <link>http://www.digi-info.de/de/netlaw/urteile/urteil.php?uid=364</link>
      <description><![CDATA[Verbirgt sich hinter einer Domainbezeichnung nicht nur ein bürgerlicher Name, sondern gleichzeitig auch ein Gattungsbegriff, dann scheidet eine Zuordnungsverwirrung und somit eine Namensrechtsverletzung aus. In diesen Fällen gilt uneingeschränkt das Prioritätsprinzip mit der Folge, dass der Namensträger keinen <di_link:lbid=183>Anspruch auf Unterlassung</di_link> der Nutzung des Domainnamens hat. Dies gilt unabhängig davon, ob der Domaininhaber die Internetseite derzeit nutzt oder nicht oder ob er sie lediglich als Spekulationsobjekt hält.]]></description>
      <dc:creator>digitale informationssysteme gmbh</dc:creator>
      <dc:date>2012-02-04</dc:date>    
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