Zensur
Die staatliche Aufsicht über Publikationen ist gemäß Art. 5, Absatz 1, Satz 3 GG unzulässig. Ausnahme: Die Veröffentlichung verstößt gegen gesetzliche Bestimmungen.
Zession
(lat.) "Übertragung". Gemeint ist die Abtretung einer bestehenden Forderung auf einen Dritten.
Zessionar
Zessionar ist diejenige Person, an die eine bestehende Forderung abgetreten wird. Der Zessionar wird dann Forderungsinhaber und kann vom Schuldner die Leistung/die Sache fordern.
Zurückbehaltungsrecht
Dieses Recht ist ein Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners, welches bei synallagmatischen Verträgen aus § 320 BGB und bei nichtsynallagmatischen Verträgen aus § 273 BGB folgt. Der Schuldner kann seine Leistung (z.B. Zahlung) solange verweigern, bis auch sein Gläubiger die Leistung erbringt. Voraussetzung ist, dass der Schuldneranspruch bereits fällig ist und das Recht aus dem gleichen Rechtsverhältnis (Konnexität) resultiert. In diesem Zusammenhang wurde jüngst einem Provider gemäß § 320 BGB das Recht zugesprochen, dass er die Internet-Adresse des kündigen Kunden solange zurückbehalten kann, bis dieser seine Rechnung bezahlt.
Bitte beachten Sie: Bei dieser und den folgenden Seiten
handelt es sich um eine redaktionell aufbereitete Sammlung von rechtlichen
Fakten, Urteilen und Gesetzen. Wir leisten jedoch KEINE RECHTSBERATUNG.
Alle Rechte vorbehalten.
Letzte Aktualisierung:
30. August 2010