Handkauf
Hierbei handelte es sich um einen Barkauf, bei dem der Austausch von Ware und Geld sofort vollzogen wird, beispielsweise im Supermarkt.
Heimarbeit
(siehe auch Telearbeit) Der Arbeitnehmer geht seiner beruflichen Tätigkeit in der eigenen Wohnung nach. Wie andere Arbeitnehmer auch, genießt er Rechtsschutz in Form des Heimarbeitsgesetzes (HAG). Ob das HAG auch innerhalb der neuen Medien bei Telearbeit anzuwenden ist, hängt vom Einzelfall ab.
Herausgeber
Der Herausgeber zeichnet sich für die Veröffentlichung von Druckschriften verantwortlich. Seine Rechte und Pflichten ergeben sich unter anderem aus dem Urheberrechtsgesetz und den Landespressegesetzen.
heres
(lat.) "der Erbe".
Holschuld
Der Gläubiger muss die Sache/Leistung am Wohn- bzw. Gewerbesitz des Schuldners abholen. Beispiel Autokauf. Haben die Vertragspartner eine Holschuld vereinbart, so muss der Käufer das Kfz beim Verkäufer abholen. Geht die Sache zwischenzeitlich unter, beispielsweise weil der Verkaufsraum vollständig ausbrennt, so trägt der Verkäufer bis zur Abholung das Risiko. Das Pendant zur Holschuld ist die Schick- und Bringschuld. Haben die Partein nichts vereinbart, so gilt gemäß § 269 BGB immer Holschuld.
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Letzte Aktualisierung:
30. August 2010