Immer das gleiche Leid jedem
Fachkreis seine eigene Sprache. Und wer nicht zum Metier
gehört, hat oftmals das Nachsehen. Das muß nicht
so sein. In unserem »Lexikon des Rechts« erklären
wir juristische Fachbegriffe, Abkürzungen und
internetspezifische Fremdwörter. Für eine
schnelle Recherche haben wir die Begriffe in folgende
Rubriken unterteilt:
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handelt es sich um eine redaktionell aufbereitete Sammlung von rechtlichen
Fakten, Urteilen und Gesetzen. Wir leisten jedoch KEINE RECHTSBERATUNG.
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Letzte Aktualisierung:
8. März 2010