Net & Law
Aktuelles Thema: Datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Einsatz von Google Analytics sind beseitigt
Von Rechtsanwalt Willi Marnet,
LL.M.
Der Streit zwischen den Aufsichtsbehörden und Google seit November 2009 ist beigelegt.
Die obersten Datenschützer und Google haben gemeinsam eine Lösung gefunden, die es erlaubt, nunmehr das beliebte Webanalyse-Tool rechtskonform zu verwenden. Webseitenbetreiber müssen derzeit kein Bußgeld befürchten, wenn die nachfolgenden Voraussetzungen beim Einsatz von Google Analytics beachtet werden.
Schriftlicher Vertrag mit Google über die Auftragsdatenverarbeitung
Soweit bereits ein Account besteht, müssen alle bisher rechtswidrig mit Google Analytics gesammelten Daten gelöscht werden. Dazu muss das bestehende Google-Analytics-Profil entfernt und ein neuer Account angelegt werden. Als nächstes muss der Anwender mit Google einen schriftlichen Vertrag über die Auftragsdatenverarbeitung abschließen. Google stellt einen vorformulierten mit den Datenschutzbehörden abgestimmten Vertragstext und eine Erläuterung zum Ablauf des Verfahrens als PDF unter dem nachfolgenden Link zur Verfügung. http://static.googleusercontent.com
Anonymisierung der IP-Nummer
Die Anonymisierung der IP-Nummer muss auf jeder Seite, auf der Google Analytics eingesetzt wird, durchgeführt werden. Durch eine entsprechende Einstellung des Tools durch die Einbindung der Funktion "_anonmizeIp()"muss Google mit der Kürzung der IP-Adresse beauftragt werden. Dazu der folgende Link: http://code.google.com
Datenschutzerklärung mit der Möglichkeit zum Widerspruch
Schließlich muss die Datenschutzerklärung einen Hinweis auf den Einsatz von Google Analytics enthalten und über die Widerspruchsmöglichkeit informieren. Der Widerspruch und somit die Deaktivierung von Google Analytics erfolgt durch ein Browser-Add-on, das unter http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de heruntergeladen werden kann. Diesen Link zum Herunterladen des Browser-Add-on muss die Datenschutzerklärung enthalten. Die Datenschutzerklärung lautet dann wie folgt:
"Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link http://tools.google.comdlpage/gaoptout?hl=de verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren."
Fazit:
Die Datenschützer weisen bereits jetzt darauf hin, dass diese Anforderungen den gesetzlichen Stand vom September 2011 widerspiegeln. Sie behalten sich vor, dass insbesondere im Zusammenhang mit der sog. "Cookie-Richtlinie" (Änderung der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG durch die Richtlinie 2009/136/EG) sich zukünftig weitere Anforderungen ergeben können. Folglich bleibt offen, ob künftig weitere Anforderungen an die Nutzung des Tools gestellt werden. Darüber muss sich der Nutzer von Google Analytics im Klaren sein und sich fortlaufend entsprechend informieren.
Archivierte Themen:
2011
Seit dem 4. August 2011 wieder neue Widerrufs- und Rückgabebelehrung im Onlinehandel (August)
Die elektronische Rechnung per E-Mail nun auch für Unternehmen (Juli)
Keine Abmahnung bei einem Verstoß gegen den Datenschutz (Mai)
Die Widerrufsbelehrung auf der Website genügt nicht der gesetzlich geforderten Textform (Februar)
2010
Rechtliche Risiken beim Einsatz des Webanalyse-Tools „Google Analytics“ (Oktober)
Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts zum 11. Juni 2010 (Juni)
Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen (Mai)
Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen (April)
Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010 (März)
Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website (Januar)
2009
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung (Oktober)
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel mit Dienstleistungen (August)
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider (Juni)
Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google (März)
Auswirkungen der neuen Verpackungsordnung (Januar)
2008
Archivierung
von Webseiten und Blogs durch die DNB (Dezember)
Impressum
muss nicht zwingend Telefonnummer enthalten (November)
Neues
Gesetz erleichtert Urheber Durchsetzung seiner Ansprüche (September)
Vorläufige
Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (Juni)
Heimliche
Online-Durchsuchung (April)
Neue gesetzliche Regelungen im
Online-Recht (Januar)
2007
Mehr Transparenz bei Preisangaben
im Web...
(November)
Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter...
(September)
Rechtliche Aspekte zu Blogs... (Juli)
Neues TMG und Staatsvertrag für
Rundfunk und Telemedien... (April)
Pflichtangaben auch für geschäftliche
E-Mails (Februar)
Die Verwendung eines unrichtigen
Musterformulars zum Online-Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen (Januar)
2006
Unbegrenzte Haftung für Hyperlinks
(November)
Die rechtliche Bewertung von Keyword-Advertising
(August)
Heilmittelwerbung im Internet
(Mai)
Preisangaben und Versandkosten im
Online-Handel (März)
2005
Urheberrechtlicher
Schutz von Websites (Dezember)
Weblogs
und die Grenzen der Meinungs- und Werbefreiheit (Oktober)
Die
Löschung von Werbe-Mails durch den Arbeitgeber (August)
Internet-Rechtsfälle mit Auslandsbezug (Juni)
Spam-Mails ... und kein Ende (März)
Domain-Grabbing
und die Registrierung von Gattungsbegriffen als Web-Adressen (Januar)
2004
Werbung
in Form von Meta-Tags (Oktober)
Abpfiff
für Spam und Co (August)
Gratwanderung
zw. zulässigem
Newsletter u. illegalem Spam (April)
Gefährliche
Werbewelt (März)
Wirkungslose
Disclaimer (Januar/Februar)
2003
Rechtliches
Aus für Tauschbörsen? (Dezember)
Meine
E-Mail, Deine E-Mail (November)
zurück