Net & Law
Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website
Von Rechtsanwalt Willi Marnet,
LL.M.
Produktempfehlung mittels „Tell-a-friend-Funktion“ ist Werbung aber kein Spam
Viele Website-Betreiber bieten ihren Besucher durch vorformulierte E-Mails die Möglichkeit eine persönliche Nachricht direkt von der Internetseite zu senden, um mit dieser „Tell-a-friend-Funktion“ auf ihr Waren- oder Dienstleitungsangebot aufmerksam zu machen. Bereits im Jahr 2005 hat das Oberlandesgericht Nürnberg den Gebrauch dieser Form der Produktempfehlung als Werbung eingestuft. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich dabei allerdings nicht um eine unzulässige Direktwerbung, die den Empfänger der E-Mail in unzumutbarer Weise belästigt. Dies gilt zumindest dann, wenn die dem Website-Betreiber bekannt gewordene E-Mail-Adresse sofort gelöscht wird und nicht für spätere Werbeaktionen herangezogen wird. Anders verhält es sich jedoch dann, wenn zusätzlich zu der eigentlichen Produktempfehlung der elektronischen Post eine weitere Werbung für eine Sonderveranstaltung mit herabgesetzten Preisen angehängt wird. In diesem Fall sah das Gericht die Grenze zur rechtswidrigen Direktwerbung überschritten.
Unzulässige Direktwerbung durch herausstellende Werbung und das Versprechen finanzieller Anreize für die Versendung von Empfehlungs-E-Mails
An dieser rechtlichen Bewertung der „Tell-a-friend-Funktion“ durch die Nürnberger Richter halten auch neuere Entscheidungen grundsätzlich fest. Aus einem erstinstanzlichen Urteil des Amtsgerichts Berlin Mitte, bestätigt durch einen Beschluss des Landgerichts Berlin, ergibt sich, dass nicht nur das Anhängen von zusätzlicher Werbung für eine Verkaufsveranstaltung, sondern die Aufforderung zum Shoppen und eine Herausstellung gegenüber dem Mitbewerber in der Empfehlungs-Mail selbst rechtswidrig ist. Dies gilt auch dann, wenn durch Gutscheine und Lotterien das Versenden von Empfehlungs-E-Mails an möglichst viele Empfänger gefördert werden soll. Nach Auffassung des Landgerichts Berlin ist diese Form der unerwünschten Belästigung nicht mehr als sozialadäquat hinzunehmen.
Fazit:
Wer eine Empfehlungsfunktion auf seiner Website verwenden möchte, sollte sehr darauf achten, dass die vorformulierte E-Mail nur auf seine Website hinweist und ansonsten werbeneutral gehalten ist. Die Empfehlungs-E-Mail sollte im Wesentlichen die persönliche Nachricht des Versenders enthalten, damit sie als eine Mitteilung des Empfehlenden und nicht als Marketingkonzept erscheint.
Archivierte Themen:
2011
Seit dem 4. August 2011 wieder neue Widerrufs- und Rückgabebelehrung im Onlinehandel (August)
Die elektronische Rechnung per E-Mail nun auch für Unternehmen (Juli)
Keine Abmahnung bei einem Verstoß gegen den Datenschutz (Mai)
Die Widerrufsbelehrung auf der Website genügt nicht der gesetzlich geforderten Textform (Februar)
2010
Rechtliche Risiken beim Einsatz des Webanalyse-Tools „Google Analytics“ (Oktober)
Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts zum 11. Juni 2010 (Juni)
Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen (Mai)
Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen (April)
Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010 (März)
Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website (Januar)
2009
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung (Oktober)
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel mit Dienstleistungen (August)
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider (Juni)
Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google (März)
Auswirkungen der neuen Verpackungsordnung (Januar)
2008
Archivierung
von Webseiten und Blogs durch die DNB (Dezember)
Impressum
muss nicht zwingend Telefonnummer enthalten (November)
Neues
Gesetz erleichtert Urheber Durchsetzung seiner Ansprüche (September)
Vorläufige
Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (Juni)
Heimliche
Online-Durchsuchung (April)
Neue gesetzliche Regelungen im
Online-Recht (Januar)
2007
Mehr Transparenz bei Preisangaben
im Web...
(November)
Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter...
(September)
Rechtliche Aspekte zu Blogs... (Juli)
Neues TMG und Staatsvertrag für
Rundfunk und Telemedien... (April)
Pflichtangaben auch für geschäftliche
E-Mails (Februar)
Die Verwendung eines unrichtigen
Musterformulars zum Online-Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen (Januar)
2006
Unbegrenzte Haftung für Hyperlinks
(November)
Die rechtliche Bewertung von Keyword-Advertising
(August)
Heilmittelwerbung im Internet
(Mai)
Preisangaben und Versandkosten im
Online-Handel (März)
2005
Urheberrechtlicher
Schutz von Websites (Dezember)
Weblogs
und die Grenzen der Meinungs- und Werbefreiheit (Oktober)
Die
Löschung von Werbe-Mails durch den Arbeitgeber (August)
Internet-Rechtsfälle mit Auslandsbezug (Juni)
Spam-Mails ... und kein Ende (März)
Domain-Grabbing
und die Registrierung von Gattungsbegriffen als Web-Adressen (Januar)
2004
Werbung
in Form von Meta-Tags (Oktober)
Abpfiff
für Spam und Co (August)
Gratwanderung
zw. zulässigem
Newsletter u. illegalem Spam (April)
Gefährliche
Werbewelt (März)
Wirkungslose
Disclaimer (Januar/Februar)
2003
Rechtliches
Aus für Tauschbörsen? (Dezember)
Meine
E-Mail, Deine E-Mail (November)
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