Net & Law
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel mit Dienstleistungen
Von Rechtsanwalt Willi Marnet,
LL.M.
Gesetzesänderung mit Auswirkungen für Shop-Betreiber
Seit Anfang August 2009 ist das Telefonwerbungsbekämpfungsgesetz (TWBG) in Kraft getreten, das auch zu Änderungen im Fernabsatzrecht geführt hat. Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung in § 312 Abs. 3 BGB verlor der Verbraucher sein Widerrufsrecht, wenn der Shop-Betreiber vor Ende der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen oder der Verbraucher die Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hatte. Dies führte beispielsweise bei Downloads zum Erlöschen des Widerrufsrechts, sofern sie als Dienstleistung einzustufen waren. Diese für den Verbraucher nachteilige Folge wird nunmehr durch die Gesetzesänderung beseitigt. Nunmehr erlischt das Widerrufsrecht erst dann, wenn der Vertrag auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers beiderseitig vollständig erfüllt ist, d.h. der Shop-Betreiber die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher das Entgelt vollständig geleistet hat. Sofern der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausübt, muss er Wertersatz für die bereits erhaltene Leistung erbringen.
Anpassung der Muster-Widerrufsbelehrung und des Bestellvorgangs
Shop-Betreiber müssen, sofern sie nicht ausschließlich Waren sondern zusätzlich oder nur Dienstleistungen anbieten, ihre Widerrufsbelehrung der neuen Rechtslage anpassen. Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen führten bereits in der Vergangenheit zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen.
Der bisherige Satz der Muster-Widerrufsbelehrung (Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV)
„Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.“
muss durch den nachfolgenden Satz
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.“
ersetzt werden.
Nach der Gesetzesänderung besteht nicht mehr die Möglichkeit, dass der Verbraucher die ausdrückliche Zustimmung zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts erteilt. Soweit eine entsprechende Check-Box während des Bestellvorgangs eingesetzt wurde, muss diese nunmehr entfernt werden.
Archivierte Themen:
2011
Seit dem 4. August 2011 wieder neue Widerrufs- und Rückgabebelehrung im Onlinehandel (August)
Die elektronische Rechnung per E-Mail nun auch für Unternehmen (Juli)
Keine Abmahnung bei einem Verstoß gegen den Datenschutz (Mai)
Die Widerrufsbelehrung auf der Website genügt nicht der gesetzlich geforderten Textform (Februar)
2010
Rechtliche Risiken beim Einsatz des Webanalyse-Tools „Google Analytics“ (Oktober)
Neuordnung des Widerrufs- und Rückgaberechts zum 11. Juni 2010 (Juni)
Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen (Mai)
Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen (April)
Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010 (März)
Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website (Januar)
2009
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung (Oktober)
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel mit Dienstleistungen (August)
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider (Juni)
Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google (März)
Auswirkungen der neuen Verpackungsordnung (Januar)
2008
Archivierung
von Webseiten und Blogs durch die DNB (Dezember)
Impressum
muss nicht zwingend Telefonnummer enthalten (November)
Neues
Gesetz erleichtert Urheber Durchsetzung seiner Ansprüche (September)
Vorläufige
Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (Juni)
Heimliche
Online-Durchsuchung (April)
Neue gesetzliche Regelungen im
Online-Recht (Januar)
2007
Mehr Transparenz bei Preisangaben
im Web...
(November)
Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter...
(September)
Rechtliche Aspekte zu Blogs... (Juli)
Neues TMG und Staatsvertrag für
Rundfunk und Telemedien... (April)
Pflichtangaben auch für geschäftliche
E-Mails (Februar)
Die Verwendung eines unrichtigen
Musterformulars zum Online-Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen (Januar)
2006
Unbegrenzte Haftung für Hyperlinks
(November)
Die rechtliche Bewertung von Keyword-Advertising
(August)
Heilmittelwerbung im Internet
(Mai)
Preisangaben und Versandkosten im
Online-Handel (März)
2005
Urheberrechtlicher
Schutz von Websites (Dezember)
Weblogs
und die Grenzen der Meinungs- und Werbefreiheit (Oktober)
Die
Löschung von Werbe-Mails durch den Arbeitgeber (August)
Internet-Rechtsfälle mit Auslandsbezug (Juni)
Spam-Mails ... und kein Ende (März)
Domain-Grabbing
und die Registrierung von Gattungsbegriffen als Web-Adressen (Januar)
2004
Werbung
in Form von Meta-Tags (Oktober)
Abpfiff
für Spam und Co (August)
Gratwanderung
zw. zulässigem
Newsletter u. illegalem Spam (April)
Gefährliche
Werbewelt (März)
Wirkungslose
Disclaimer (Januar/Februar)
2003
Rechtliches
Aus für Tauschbörsen? (Dezember)
Meine
E-Mail, Deine E-Mail (November)
zurück