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Das Impressum muss nicht zwingend eine Telefonnummer enthalten

Von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M.

Entscheidung durch das höchste europäische Gericht

In Umsetzung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr bestimmt § 5 Nr. 2 Telemediengesetz (TMG), dass ein geschäftsmäßiger Internetauftritt Informationen enthalten muss, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Betreiber ermöglichen. Inwieweit zu diesen Pflichtangaben neben der ausdrücklich im Gesetz genannten E-Mail-Adresse zusätzlich auch die Angabe einer Telefonnummer gehört, ist unter den Juristen umstritten und sorgt somit für Rechtsunsicherheit seitens der Diensteanbieter. Ausgangspunkt ist die Begründung zum Gesetzesentwurf, die eine Angabe der Telefonnummer als erforderlich ansieht, obwohl im Gesetzestext als Pflichtangabe nur die Adresse der elektronischen Post genannt wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage eines Bundesverbandes gegen eine Versicherungsgesellschaft, die ihre Dienste ausschließlich über das Internet anbietet, zum Anlass genommen, um eine Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu erhalten. Der Kraftfahrzeugversicherer hatte auf seinen Internetseiten nur die Postanschrift und die E-Mail-Adresse angegeben und eine Kontaktaufnahme über ein elektronisches Formular ermöglicht, die Telefonnummer aber erst nach Abschluss des Versicherungsvertrags mitgeteilt.

Schnelle, unmittelbare und effiziente Kommunikation auch ohne Telefonnummer mittels einer elektronischen Anfragemaske

Der EuGH kommt im Rahmen seiner Auslegung der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr zunächst zu dem Ergebnis, dass Verbraucherschutzinteressen einen zusätzlichen Kommunikationsweg neben der E-Mail-Adresse vor Vertragsschluss erforderlich machen. Allerdings bedeutet eine schnelle, unmittelbare und effiziente Kommunikation nur, dass kein Dritter zwischen den Beteiligten eingeschaltet ist. Folglich muss eine Anfrage nicht sofort im Dialog beantwortet werden, sodass auch andere Kommunikationswege als das Telefon möglich sind. Dies kann zum Beispiel ein persönlicher Kontakt in den Räumen des Diensteanbieters, ein Telefax oder eine elektronische Anfragemaske sein, sofern Anfragen der Verbraucher innerhalb von 30 bis 60 Minuten beantwortet werden. Eine Telefonnummer muss nur dann genannt werden, wenn ein Kunde nur auf diesem Wege Kontakt aufnehmen kann oder möchte und darum ersucht. Die Angabe einer Telefonnummer auf der Website des Diensteanbieters ist somit nicht zwingend erforderlich.

Literatur:

Die Nennung einer Telefonnummer gehört nicht zwingend zu den Informationspflichten, EuGH, Urteil vom 16. Oktober 2008, - C-298/07, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=
CELEX:62007J0298:DE:HTML

 


Archivierte Themen:

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Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen (Mai)
Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen (Apr.)
Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010 (Mrz.)
Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website (Jan.)

2009
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung (Okt.)
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel mit Dienstleistungen (Aug.)
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider (Juni)
Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google (März)
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2008
Archivierung von Webseiten und Blogs durch die DNB (Dez.)
Impressum muss nicht zwingend Telefonnummer enthalten (Nov.)
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Heimliche Online-Durchsuchung (April)
Neue gesetzliche Regelungen im Online-Recht (Jan.)

2007
Mehr Transparenz bei Preisangaben im Web... (Nov.)
Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter... (Sept.)
Rechtliche Aspekte zu Blogs... (Juli)
Neues TMG und Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien... (April)
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Die Verwendung eines unrichtigen Musterformulars zum Online-Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen (Jan.)

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Unbegrenzte Haftung für Hyperlinks (Nov.)
Die rechtliche Bewertung von Keyword-Advertising (Aug.)
Heilmittelwerbung im Internet (Mai)
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2004
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Rechtliches Aus für Tauschbörsen? (Dez.)
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Letzte Aktualisierung:
26. Juli 2010

 
 
 
   

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