Net & Law
Das Impressum muss nicht zwingend eine Telefonnummer enthalten
Von Rechtsanwalt Willi Marnet,
LL.M.
Entscheidung durch
das höchste europäische Gericht
In Umsetzung der EU-Richtlinie über
den elektronischen Geschäftsverkehr bestimmt § 5
Nr. 2 Telemediengesetz (TMG), dass ein geschäftsmäßiger
Internetauftritt Informationen enthalten muss, die
eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
Kommunikation mit dem Betreiber ermöglichen. Inwieweit
zu diesen Pflichtangaben neben der ausdrücklich
im Gesetz genannten E-Mail-Adresse zusätzlich
auch die Angabe einer Telefonnummer gehört, ist
unter den Juristen umstritten und sorgt somit für
Rechtsunsicherheit seitens der Diensteanbieter. Ausgangspunkt
ist die Begründung zum Gesetzesentwurf, die eine
Angabe der Telefonnummer als erforderlich ansieht,
obwohl im Gesetzestext als Pflichtangabe nur die Adresse
der elektronischen Post genannt wird. Der Bundesgerichtshof
(BGH) hat die Klage eines Bundesverbandes gegen eine
Versicherungsgesellschaft, die ihre Dienste ausschließlich über
das Internet anbietet, zum Anlass genommen, um eine
Entscheidung durch den Europäischen Gerichtshof
(EuGH) zu erhalten. Der Kraftfahrzeugversicherer hatte
auf seinen Internetseiten nur die Postanschrift und
die E-Mail-Adresse angegeben und eine Kontaktaufnahme über
ein elektronisches Formular ermöglicht, die Telefonnummer
aber erst nach Abschluss des Versicherungsvertrags
mitgeteilt.
Schnelle, unmittelbare
und effiziente Kommunikation auch ohne Telefonnummer
mittels einer elektronischen Anfragemaske
Der EuGH kommt im Rahmen seiner
Auslegung der EU-Richtlinie über den elektronischen
Geschäftsverkehr zunächst zu dem Ergebnis,
dass Verbraucherschutzinteressen einen zusätzlichen
Kommunikationsweg neben der E-Mail-Adresse vor Vertragsschluss
erforderlich machen. Allerdings bedeutet eine schnelle,
unmittelbare und effiziente Kommunikation nur, dass
kein Dritter zwischen den Beteiligten eingeschaltet
ist. Folglich muss eine Anfrage nicht sofort im Dialog
beantwortet werden, sodass auch andere Kommunikationswege
als das Telefon möglich sind. Dies kann zum Beispiel
ein persönlicher Kontakt in den Räumen des
Diensteanbieters, ein Telefax oder eine elektronische
Anfragemaske sein, sofern Anfragen der Verbraucher
innerhalb von 30 bis 60 Minuten beantwortet werden.
Eine Telefonnummer muss nur dann genannt werden, wenn
ein Kunde nur auf diesem Wege Kontakt aufnehmen kann
oder möchte und darum ersucht. Die Angabe einer
Telefonnummer auf der Website des Diensteanbieters
ist somit nicht zwingend erforderlich.
Archivierte Themen:
2010
Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen (Mai)
Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen (Apr.)
Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010 (Mrz.)
Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website (Jan.)
2009
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung (Okt.)
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel mit Dienstleistungen (Aug.)
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider (Juni)
Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google (März)
Auswirkungen der neuen Verpackungsordnung (Jan.)
2008
Archivierung
von Webseiten und Blogs durch die DNB (Dez.)
Impressum
muss nicht zwingend Telefonnummer enthalten (Nov.)
Neues
Gesetz erleichtert Urheber Durchsetzung seiner Ansprüche (Sept.)
Vorläufige
Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (Juni)
Heimliche
Online-Durchsuchung (April)
Neue gesetzliche Regelungen im
Online-Recht (Jan.)
2007
Mehr Transparenz bei Preisangaben
im Web...
(Nov.)
Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter...
(Sept.)
Rechtliche Aspekte zu Blogs... (Juli)
Neues TMG und Staatsvertrag für
Rundfunk und Telemedien... (April)
Pflichtangaben auch für geschäftliche
E-Mails (Feb.)
Die Verwendung eines unrichtigen
Musterformulars zum Online-Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen (Jan.)
2006
Unbegrenzte Haftung für Hyperlinks
(Nov.)
Die rechtliche Bewertung von Keyword-Advertising
(Aug.)
Heilmittelwerbung im Internet
(Mai)
Preisangaben und Versandkosten im
Online-Handel (März)
2005
Urheberrechtlicher
Schutz von Websites (Dez.)
Weblogs
und die Grenzen der Meinungs- und Werbefreiheit (Okt.)
Die
Löschung von Werbe-Mails durch den Arbeitgeber (Aug.)
Internet-Rechtsfälle mit Auslandsbezug (Juni)
Spam-Mails ... und kein Ende (März)
Domain-Grabbing
und die Registrierung von Gattungsbegriffen als Web-Adressen (Jan.)
2004
Werbung
in Form von Meta-Tags (Okt.)
Abpfiff
für Spam und Co (Aug.)
Gratwanderung
zw. zulässigem
Newsletter u. illegalem Spam (April)
Gefährliche
Werbewelt (März)
Wirkungslose
Disclaimer (Jan./Feb.)
2003
Rechtliches
Aus für Tauschbörsen? (Dez.)
Meine
E-Mail, Deine E-Mail (Nov.)
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