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Vorläufige Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung und neues Muster für Widerrufsbelehrung im Online-Handel

Von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M.

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung teilweise gestoppt

In einem Eilverfahren hat das Bundesverfassungsgericht Teile des Gesetzes zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten vorläufig für die Dauer eines halben Jahres ausgesetzt. Demnach dürfen die Verbindungsdaten (nicht die Inhalte) zwar weiter ein halbes Jahr lang gespeichert, aber nur für die Verfolgung besonders schwerer Straftaten von den Strafverfolgungsbehörden genutzt werden. Die Richter begründen diese Entscheidung (Beschluss vom 11. März 2008 – 1 BvR 256/08) damit, dass den Bürgern Nachteile von ganz erheblichem Gewicht drohen, weil mit Hilfe der Daten weitreichende Erkenntnisse über ihr Kommunikationsverhalten gewonnen werden könnten.

Somit besteht die Möglichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz im Laufe des Jahres insgesamt wegen Unverhältnismäßigkeit kippt, da die Vorratsdatenspeicherung Millionen von Menschen betrifft, die sich nicht verdächtig gemacht haben.

Für Internetverbindungen einschließlich E-Mail-Verkehr und die Internet-Telefonie gilt eine Übergangsfrist bis Januar 2009. Deshalb wurden diese Verkehrsdaten bislang kaum von den Providern gespeichert. Möglicherweise wird es nun nicht mehr zur Verpflichtung der Speicherung dieser Daten kommen.

Seit dem 1. April 2008 gibt es eine neue, überarbeitete Musterwiderrufsbelehrung

Die Anlage 2 und 3 zur BGB-Informationspflichten-Verordnung enthält ein Muster für die Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht im Online-Handel, das in der Vergangenheit zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und unterschiedlichen Gerichtsurteilen geführt hat. Die Absicht des Gesetzgebers, die Unternehmer im Fernabsatz zu unterstützen, hat sich damit ins Gegenteil verkehrt und zu einer Rechtsunsicherheit im Umgang mit den Musterbelehrungen geführt.

Das Bundesjustizministerium hat nunmehr darauf reagiert und die Musterbelehrungen überarbeitet sowie die dazugehörigen Gestaltungs- und Verwendungshinweise aktualisiert. Sie gelten seit dem 1. April 2008, wobei die Unternehmer noch innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2008 das bislang geltende Muster verwenden dürfen.

Allerdings wird die Neufassung der Musterbelehrung bereits vielfach kritisiert, da nur eine gesetzlich verankerte Widerrufsbelehrung die Gerichte bindet. Diesen Schritt will der Gesetzgeber aber erst zu einem späteren Zeitpunkt vollziehen. Es bleibt deshalb abzuwarten, ob das neue Muster für die Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht tatsächlich zu mehr Rechtssicherheit beiträgt.
 

Literatur:

[1] Eilantrag in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“ teilweise erfolgreich, Pressemitteilung Nr. 37 des Bundesverfassungsgerichts vom 19.03.2008 (PDF): http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/pm_37-08.pdf

[2] Neues Muster für die Belehrung über das Widerrufs- und Rückgaberecht mit Gestaltungs- und Verwendungshinweisen (PDF): http://www.bmj.de/files/-/3052/BGB_Info_VO_120308.pdf

 

 


Archivierte Themen:

2010
Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen (Mai)
Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen (Apr.)
Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010 (Mrz.)
Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website (Jan.)

2009
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung (Okt.)
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel mit Dienstleistungen (Aug.)
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider (Juni)
Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google (März)
Auswirkungen der neuen Verpackungsordnung (Jan.)

2008
Archivierung von Webseiten und Blogs durch die DNB (Dez.)
Impressum muss nicht zwingend Telefonnummer enthalten (Nov.)
Neues Gesetz erleichtert Urheber Durchsetzung seiner Ansprüche (Sept.)
Vorläufige Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (Juni)
Heimliche Online-Durchsuchung (April)
Neue gesetzliche Regelungen im Online-Recht (Jan.)

2007
Mehr Transparenz bei Preisangaben im Web... (Nov.)
Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter... (Sept.)
Rechtliche Aspekte zu Blogs... (Juli)
Neues TMG und Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien... (April)
Pflichtangaben auch für geschäftliche E-Mails (Feb.)
Die Verwendung eines unrichtigen Musterformulars zum Online-Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen (Jan.)

2006
Unbegrenzte Haftung für Hyperlinks (Nov.)
Die rechtliche Bewertung von Keyword-Advertising (Aug.)
Heilmittelwerbung im Internet (Mai)
Preisangaben und Versandkosten im Online-Handel (März)

2005
Urheberrechtlicher Schutz von Websites (Dez.)
Weblogs und die Grenzen der Meinungs- und Werbefreiheit (Okt.)
Die Löschung von Werbe-Mails durch den Arbeitgeber (Aug.)
Internet-Rechtsfälle mit Auslandsbezug (Juni)
Spam-Mails ... und kein Ende (März)
Domain-Grabbing und die Registrierung von Gattungsbegriffen als Web-Adressen (Jan.)

2004
Werbung in Form von Meta-Tags (Okt.)
Abpfiff für Spam und Co (Aug.)
Gratwanderung zw. zulässigem Newsletter u. illegalem Spam (April)
Gefährliche Werbewelt (März)
Wirkungslose Disclaimer (Jan./Feb.)

2003
Rechtliches Aus für Tauschbörsen? (Dez.)
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Letzte Aktualisierung:
26. Juli 2010

 
 
 
   

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