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Thema: Neue gesetzliche Regelungen im Online-Recht für das Jahr 2008

Von Rechtsanwalt Willi Marnet, LL.M.

Zum 1. Januar ist die umstrittene Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten

Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung wurde die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umgesetzt. Die Telekommunikationsanbieter müssen die Verbindungsdaten verdachtsunabhängig von allen Bürgern für sechs Monate speichern. Zwischen Privatpersonen, Geschäftsleuten und Unternehmen wird hierbei nicht unterschieden. Bei Telefonaten wird festgehalten von welchem Anschluss zu welchem anderen Anschluss telefoniert worden ist, das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs und wie lange es gedauert hat. Bei Mobilfunkverbindungen wird zusätzlich der Standort zu Beginn des Telefonats erfasst. Nicht gespeichert werden die Inhalte der Gespräche. Dies gilt auch für eine Faxübermittlung.

Für Internetverbindungen gilt eine Übergangsfrist bis Januar 2009. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen Internetprovider auch die Verkehrsdaten im Rahmen der Internetnutzung speichern. Festgehalten wird die Anschlusskennung des Nutzers, die jeweils zugewiesene IP-Adresse und Beginn und Ende der Internetverbindung. Die aufgerufenen Internetseiten werden nicht erfasst, so dass nicht nachvollzogen werden kann, welche Seiten der Nutzer geöffnet hat. Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung gilt auch für den E-Mail-Verkehr und die Internet-Telefonie. Neben den vorgenannten Daten wird beim E-Mail-Verkehr zusätzlich die E-Mail-Adresse gespeichert. Die Inhalte der Mails und der Gespräche werden auch hier nicht festgehalten.

Zugriff auf die Verbindungsdaten haben die staatlichen Behörden im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, wobei grundsätzlich ein richterlicher Beschluss erforderlich ist, der zugleich bestimmt, welche Daten zu übermitteln sind. Inwieweit das Gesetz praktische Bedeutung erlangen wird, wird man abwarten müssen, da 30.000 Bürger mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht gezogen sind. Außerdem befasst sich bereits der Europäische Gerichtshof mit einer Klage Irlands gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.

Seit dem 1. Januar gilt ein neues Urheberrecht

Die zweite Reformstufe („2. Korb“) hat zu weiteren Änderungen im Urheberrecht geführt. Allerdings sind einzelne Neuregelungen nach wie vor sehr umstritten, so dass bereits schon jetzt eine weitere Reform angestrebt wird. Nach dem neuen Urheberrecht bleibt die Privatkopie nicht kopiergeschützter digitaler Medien erlaubt. Das Gesetz enthält aber kein Recht auf eine Privatkopie zu Lasten des Rechtsinhabers, so dass auch weiterhin das Entfernen des Kopierschutzes verboten bleibt. Für die Zulassung der Privatkopie erhält der Rechtsinhaber eine Vergütungspauschale, die auf Geräte und Speichermedien erhoben wird. Die Höhe der Vergütung wird durch empirische Marktuntersuchungen ermittelt und nunmehr allein zwischen den Verwertungsgesellschaften und den Verbänden der Geräte- und Speichermedienhersteller ausgehandelt.

Nach dem neuen Gesetz ist es öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig erlaubt, ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen zu zeigen. Außerdem dürfen öffentliche Bibliotheken zu Forschungs-/Unterrichtszwecken einzelne in Zeitungen und Zeitschriften erschienene Beiträge und kleine Teile eines erschienenen Werkes vervielfältigen und per Post, Fax oder grafischer Datei versenden.

Das neue Urheberrecht erlaubt es nunmehr auch, Verträge über noch unbekannte Nutzungsarten abzuschließen. Der Verwerter muss den Urheber über die beabsichtigte Aufnahme der neuen Art der Werknutzung informieren, wobei dem Rechtsinhaber grundsätzlich ein Widerrufsrecht von drei Monaten zusteht.

Mehr Rechtssicherheit im Online-Handel durch eine neue Musterwiderrufsbelehrung

Das Bundesjustizministerium hat einen Diskussionsentwurf vorgelegt, nachdem Online-Händler abgemahnt wurden, obwohl sie das vom Gesetzgeber vorgegebene Muster (Anlage 2 zur BGB-Informationspflichten-Verordnung) verwendet hatten. Einige Gerichte halten das bisherige Muster für wirksam und andere für rechtswidrig oder gar für den Internethandel ungeeignet. Dadurch besteht eine Rechtsunsicherheit, die durch eine neue Musterbelehrung beseitigt werden soll. Ausweislich der Begründung zur neuen Musterbelehrung geht die Bundesregierung auch weiterhin davon aus, dass die bestehende Musterwiderrufsbelehrung den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Eine kurzfristige Anpassung durch Verordnung soll Anfang 2008 erfolgen. Allerdings wird diese Vorgehensweise und die Neufassung der Musterbelehrung vielfach kritisiert, da nur eine gesetzlich verankerte Widerrufsbelehrung die bestehende Rechtsunsicherheit beseitigen könne. Man muss deshalb abwarten, in welcher Form und mit welchem Inhalt die neue Musterwiderrufsbelehrung erscheint.

 

 


Archivierte Themen:

2010
Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen (Mai)
Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen (Apr.)
Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010 (Mrz.)
Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website (Jan.)

2009
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung (Okt.)
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel mit Dienstleistungen (Aug.)
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider (Juni)
Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google (März)
Auswirkungen der neuen Verpackungsordnung (Jan.)

2008
Archivierung von Webseiten und Blogs durch die DNB (Dez.)
Impressum muss nicht zwingend Telefonnummer enthalten (Nov.)
Neues Gesetz erleichtert Urheber Durchsetzung seiner Ansprüche (Sept.)
Vorläufige Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (Juni)
Heimliche Online-Durchsuchung (April)
Neue gesetzliche Regelungen im Online-Recht (Jan.)

2007
Mehr Transparenz bei Preisangaben im Web... (Nov.)
Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter... (Sept.)
Rechtliche Aspekte zu Blogs... (Juli)
Neues TMG und Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien... (April)
Pflichtangaben auch für geschäftliche E-Mails (Feb.)
Die Verwendung eines unrichtigen Musterformulars zum Online-Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen (Jan.)

2006
Unbegrenzte Haftung für Hyperlinks (Nov.)
Die rechtliche Bewertung von Keyword-Advertising (Aug.)
Heilmittelwerbung im Internet (Mai)
Preisangaben und Versandkosten im Online-Handel (März)

2005
Urheberrechtlicher Schutz von Websites (Dez.)
Weblogs und die Grenzen der Meinungs- und Werbefreiheit (Okt.)
Die Löschung von Werbe-Mails durch den Arbeitgeber (Aug.)
Internet-Rechtsfälle mit Auslandsbezug (Juni)
Spam-Mails ... und kein Ende (März)
Domain-Grabbing und die Registrierung von Gattungsbegriffen als Web-Adressen (Jan.)

2004
Werbung in Form von Meta-Tags (Okt.)
Abpfiff für Spam und Co (Aug.)
Gratwanderung zw. zulässigem Newsletter u. illegalem Spam (April)
Gefährliche Werbewelt (März)
Wirkungslose Disclaimer (Jan./Feb.)

2003
Rechtliches Aus für Tauschbörsen? (Dez.)
Meine E-Mail, Deine E-Mail (Nov.)

 

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Letzte Aktualisierung:
26. Juli 2010

 
 
 
   

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