Net & Law
Thema: Neue gesetzliche Regelungen im Online-Recht für das Jahr 2008
Von Rechtsanwalt Willi Marnet,
LL.M.
Zum 1. Januar ist die umstrittene
Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten
Mit dem Gesetz zur Neuregelung der
Telekommunikationsüberwachung wurde die EU-Richtlinie
zur Vorratsdatenspeicherung in deutsches Recht umgesetzt.
Die Telekommunikationsanbieter müssen die Verbindungsdaten
verdachtsunabhängig von allen Bürgern für
sechs Monate speichern. Zwischen Privatpersonen, Geschäftsleuten
und Unternehmen wird hierbei nicht unterschieden. Bei
Telefonaten wird festgehalten von welchem Anschluss
zu welchem anderen Anschluss telefoniert worden ist,
das Datum und die Uhrzeit des Gesprächs und wie
lange es gedauert hat. Bei Mobilfunkverbindungen wird
zusätzlich der Standort zu Beginn des Telefonats
erfasst. Nicht gespeichert werden die Inhalte der Gespräche.
Dies gilt auch für eine Faxübermittlung.
Für Internetverbindungen gilt
eine Übergangsfrist bis Januar 2009. Spätestens
ab diesem Zeitpunkt müssen Internetprovider auch
die Verkehrsdaten im Rahmen der Internetnutzung speichern.
Festgehalten wird die Anschlusskennung des Nutzers,
die jeweils zugewiesene IP-Adresse und Beginn und Ende
der Internetverbindung. Die aufgerufenen Internetseiten
werden nicht erfasst, so dass nicht nachvollzogen werden
kann, welche Seiten der Nutzer geöffnet hat. Die
Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung gilt auch
für den E-Mail-Verkehr und die Internet-Telefonie.
Neben den vorgenannten Daten wird beim E-Mail-Verkehr
zusätzlich die E-Mail-Adresse gespeichert. Die
Inhalte der Mails und der Gespräche werden auch
hier nicht festgehalten.
Zugriff auf die Verbindungsdaten
haben die staatlichen Behörden im Rahmen eines
strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens, wobei grundsätzlich
ein richterlicher Beschluss erforderlich ist, der zugleich
bestimmt, welche Daten zu übermitteln sind. Inwieweit
das Gesetz praktische Bedeutung erlangen wird, wird
man abwarten müssen, da 30.000 Bürger mit
einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht
gezogen sind. Außerdem befasst sich bereits der
Europäische Gerichtshof mit einer Klage Irlands
gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung.
Seit dem 1. Januar gilt ein neues
Urheberrecht
Die zweite Reformstufe („2.
Korb“) hat zu weiteren Änderungen im Urheberrecht
geführt. Allerdings sind einzelne Neuregelungen
nach wie vor sehr umstritten, so dass bereits schon
jetzt eine weitere Reform angestrebt wird. Nach dem
neuen Urheberrecht bleibt die Privatkopie nicht kopiergeschützter
digitaler Medien erlaubt. Das Gesetz enthält aber
kein Recht auf eine Privatkopie zu Lasten des Rechtsinhabers,
so dass auch weiterhin das Entfernen des Kopierschutzes
verboten bleibt. Für die Zulassung der Privatkopie
erhält der Rechtsinhaber eine Vergütungspauschale,
die auf Geräte und Speichermedien erhoben wird.
Die Höhe der Vergütung wird durch empirische
Marktuntersuchungen ermittelt und nunmehr allein zwischen
den Verwertungsgesellschaften und den Verbänden
der Geräte- und Speichermedienhersteller ausgehandelt.
Nach dem neuen Gesetz ist es öffentlichen
Bibliotheken, Museen und Archiven erstmalig erlaubt,
ihre Bestände an elektronischen Leseplätzen
zu zeigen. Außerdem dürfen öffentliche
Bibliotheken zu Forschungs-/Unterrichtszwecken einzelne
in Zeitungen und Zeitschriften erschienene Beiträge
und kleine Teile eines erschienenen Werkes vervielfältigen
und per Post, Fax oder grafischer Datei versenden.
Das neue Urheberrecht erlaubt es
nunmehr auch, Verträge über noch unbekannte
Nutzungsarten abzuschließen. Der Verwerter muss
den Urheber über die beabsichtigte Aufnahme der
neuen Art der Werknutzung informieren, wobei dem Rechtsinhaber
grundsätzlich ein Widerrufsrecht von drei Monaten
zusteht.
Mehr Rechtssicherheit im Online-Handel
durch eine neue Musterwiderrufsbelehrung
Das Bundesjustizministerium hat
einen Diskussionsentwurf vorgelegt, nachdem Online-Händler
abgemahnt wurden, obwohl sie das vom Gesetzgeber vorgegebene
Muster (Anlage 2 zur BGB-Informationspflichten-Verordnung)
verwendet hatten. Einige Gerichte halten das bisherige
Muster für wirksam und andere für rechtswidrig
oder gar für den Internethandel ungeeignet. Dadurch
besteht eine Rechtsunsicherheit, die durch eine neue
Musterbelehrung beseitigt werden soll. Ausweislich der
Begründung zur neuen Musterbelehrung geht die Bundesregierung
auch weiterhin davon aus, dass die bestehende Musterwiderrufsbelehrung
den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Eine kurzfristige
Anpassung durch Verordnung soll Anfang 2008 erfolgen.
Allerdings wird diese Vorgehensweise und die Neufassung
der Musterbelehrung vielfach kritisiert, da nur eine
gesetzlich verankerte Widerrufsbelehrung die bestehende
Rechtsunsicherheit beseitigen könne. Man muss deshalb
abwarten, in welcher Form und mit welchem Inhalt die
neue Musterwiderrufsbelehrung erscheint.
Archivierte Themen:
2010
Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen (Mai)
Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen (Apr.)
Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010 (Mrz.)
Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website (Jan.)
2009
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung (Okt.)
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel mit Dienstleistungen (Aug.)
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider (Juni)
Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google (März)
Auswirkungen der neuen Verpackungsordnung (Jan.)
2008
Archivierung
von Webseiten und Blogs durch die DNB (Dez.)
Impressum
muss nicht zwingend Telefonnummer enthalten (Nov.)
Neues
Gesetz erleichtert Urheber Durchsetzung seiner Ansprüche (Sept.)
Vorläufige
Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (Juni)
Heimliche
Online-Durchsuchung (April)
Neue gesetzliche Regelungen im
Online-Recht (Jan.)
2007
Mehr Transparenz bei Preisangaben
im Web...
(Nov.)
Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter...
(Sept.)
Rechtliche Aspekte zu Blogs... (Juli)
Neues TMG und Staatsvertrag für
Rundfunk und Telemedien... (April)
Pflichtangaben auch für geschäftliche
E-Mails (Feb.)
Die Verwendung eines unrichtigen
Musterformulars zum Online-Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen (Jan.)
2006
Unbegrenzte Haftung für Hyperlinks
(Nov.)
Die rechtliche Bewertung von Keyword-Advertising
(Aug.)
Heilmittelwerbung im Internet
(Mai)
Preisangaben und Versandkosten im
Online-Handel (März)
2005
Urheberrechtlicher
Schutz von Websites (Dez.)
Weblogs
und die Grenzen der Meinungs- und Werbefreiheit (Okt.)
Die
Löschung von Werbe-Mails durch den Arbeitgeber (Aug.)
Internet-Rechtsfälle mit Auslandsbezug (Juni)
Spam-Mails ... und kein Ende (März)
Domain-Grabbing
und die Registrierung von Gattungsbegriffen als Web-Adressen (Jan.)
2004
Werbung
in Form von Meta-Tags (Okt.)
Abpfiff
für Spam und Co (Aug.)
Gratwanderung
zw. zulässigem
Newsletter u. illegalem Spam (April)
Gefährliche
Werbewelt (März)
Wirkungslose
Disclaimer (Jan./Feb.)
2003
Rechtliches
Aus für Tauschbörsen? (Dez.)
Meine
E-Mail, Deine E-Mail (Nov.)
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