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Thema:
Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter des Domaininhabers und Ansprechpartner für die DENIC
Von Rechtsanwalt Willi Marnet,
LL.M.
(FORTSETZUNG)
Die Haftung des Admin-C als so genannter
Störer
Unabhängig von den vorgenannten
Beweggründen, die zu der Eigenschaft als administrativer
Ansprechpartner führen, stellt sich die Frage,
ob der Admin-C neben dem Domaininhaber je nach Wahl
des Anspruchstellers haftet. Unstreitig ist zwischen
den Gerichten bislang nur, dass der Admin-C weder als
Täter noch als Teilnehmer verantwortlich gemacht
werden kann. In Betracht kommt deshalb nur die so genannte
Störerhaftung. Danach haftet derjenige bereits
als Mitstörer, der ohne eigenes Verschulden, willentlich
und ursächlich zu einer Rechtsbeeinträchtigung
beiträgt. Einige Gerichte sehen einen kausalen
Beitrag zur Rechtsverletzung in der generellen Bereitschaft,
sich als Admin-C eintragen zu lassen. Teilweise wird
aber eine Störerhaftung grundsätzlich mit
der Begründung abgelehnt, dass es keine gesetzliche
Verpflichtung zur Benennung eines administrativen Partners
gibt. Allein aus der Tatsache, dass die Domainvergabestelle
DENIC für die eigene Vertragsabwicklung einen solchen
Ansprechpartner fordert, kann nach dieser Auffassung
keine Störerhaftung entstehen. Weiter verlangt
eine etwaige Störerhaftung, dass der an der Rechtsverletzung
Mitwirkende zumutbare Prüfungspflichten verletzt
hat. Nicht wenige Gerichte, die einer Störerhaftung
des Admin-C grundsätzlich positiv gegenüberstehen,
kommen hier im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung zu
einem ablehnenden Ergebnis. Allerdings haben sich dazu
keine einheitlichen Kriterien entwickelt, die eine rechtssichere
haftungsrechtliche Beurteilung des Admin-C erlauben
würden.
.
Fortsetzung
auf Seite 3
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Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen (Mai)
Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen (Apr.)
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Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung (Okt.)
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Heimliche
Online-Durchsuchung (April)
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Mehr Transparenz bei Preisangaben
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Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter...
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Unbegrenzte Haftung für Hyperlinks
(Nov.)
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Urheberrechtlicher
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Gratwanderung
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Newsletter u. illegalem Spam (April)
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Aus für Tauschbörsen? (Dez.)
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