Net & Law
Thema:
Rechtliche Aspekte zu Blogs als Kommunikationsmittel in Unternehmen
Von Rechtsanwalt Willi Marnet,
LL.M.
(FORTSETZUNG)
Corporate Blogs tragen als redaktionell
gestaltete Beiträge zur Meinungsbildung bei und
unterliegen deshalb inhaltlich den Anforderungen des
Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (§§
54-61)
Seit dem 1. März 2007 wird
nicht mehr zwischen Tele- und Mediendiensten unterschieden,
sondern zusammengefasst als Telemedien erfahren sie
eine einheitliche Regelung. Demnach befasst sich das
Telemediengesetz (TMG) mit den wirtschaftsbezogenen
Aspekten der Telemediendienste, wie z.B. Impressumspflicht
und Verantwortlichkeit, während sich die inhaltlichen
Anforderungen aus dem Staatsvertrag für Rundfunk
und Telemedien (RStV) ergeben. Folglich gilt für
Internetauftritte von Unternehmen eine Kennzeichnungspflicht
nach § 5 TMG, da es sich um Telemediendienste handelt
die geschäftsmäßig, d.h. in der Regel
gegen Entgelt angeboten werden. Fraglich ist allerdings,
ob für Corporate Blogs weitere Informationspflichten
nach § 55 Abs. 2 RStV bestehen. Danach
muss für journalistisch-redaktionell gestaltete
Angebote zusätzlich ein verantwortlicher Redakteur
mit Namen und Anschrift benannt werden. Unter journalistisch-redaktionell
gestaltete Angebote versteht man Beiträge, die
der Allgemeinheit zur Meinungsbildung dienen. Somit
gelangt man an dieser Stelle wieder zum Abgrenzungskriterium
für Tele- und Mediendienst, sodass die Gesetzesnovellierung
zu keiner Vereinfachung geführt hat. Für die
Bewertung von Corporate Blogs als redaktionell gestaltete
Beiträge spricht, dass Informationen und Meinungen
entsprechend ihrer beabsichtigten Verwendung gesammelt
und aufbereitet und nicht unmoderiert vergleichbar einer
Datenbank aneinandergereiht werden. Mit dieser Einstufung
sind weitere journalistische Sorgfaltspflichten verbunden.
Das Wahrheitsgebot nach § 54 Abs. 2 RStV
verlangt vom Unternehmen, dass es den Teilnehmer am
Corporate Blogging durch eingehende Recherche vor Fehlinformationen
schützt. Dies gilt insbesondere bei Tatsachenbehauptungen
und Meinungsäußerungen über Produkte
oder Dienstleistungen von Mitbewerbern. Grundsätzlich
muss eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse
der Allgemeinheit und dem Persönlichkeitsrecht
stattfinden, das auch einem konkurrierenden Unternehmen
zusteht. Verleumderische Äußerungen, d.h.
unsachliche Kritik, die einzig dazu dient den Mitbewerber
herabzusetzen, ist unzulässig. Zusätzlich
sind auch die Bestimmungen des Gesetzes gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG), insbesondere die Beispieltatbestände
des § 4 und die Vorschrift über die vergleichende
Werbung (§ 6), zu berücksichtigen. Auch für
den Fall, dass das Unternehmen seiner Wahrheitspflicht
nachkommt, steht jedem, der von einer Tatsachbehauptung
betroffen ist, ein Anspruch auf Gegendarstellung
nach § 56 RStV zu. Im Gegensatz zum Widerruf
oder zur Richtigstellung besteht dieses Äußerungsrecht
des Betroffenen auch dann, wenn die Unrichtigkeit der
Tatsachenbehauptung nicht festgestellt wurde. Der Betreiber
eines Corporate Blogs kann jedoch der Gegendarstellung
einen so genannten Redaktionsschwanz anfügen, der
darauf hinweist, dass er zum Abdruck der Gegendarstellung
unabhängig von deren Wahrheitsgehalt verpflichtet
ist. Weiter müssen redaktionell gestaltete Beiträge
und Werbung voneinander getrennt sein. Dieses Trennungsgebot
nach § 58 RStV erfordert eine deutlich
sichtbare Kennzeichnung von Werbung z. B. durch das
Wort „Anzeige“, sofern die Werbung aufgrund
ihrer grafischen Gestaltung als solche nicht bereits
erkennbar ist. Vergleichbare Regelungen finden sich
auch in § 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG und in § 4 Nr.
3 UWG. Schließlich ist auch Vorsicht bei einer
Verlinkung mit fremden Websites geboten, da Disclaimer
zu keiner Haftungsfreizeichnung führen und die
Haftungsprivilegien nach den §§ 7 bis 10 TMG
nicht für Hyperlinks gelten. Eine
gesetzliche Regelung wird es voraussichtlich erst im
nächsten Jahr geben, sobald die Mitgliedsstaaten
der EU eine einheitliche Regelung gefunden haben.
Fortsetzung auf Seite 3
Archivierte Themen:
2010
Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen (Mai)
Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen (Apr.)
Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010 (Mrz.)
Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website (Jan.)
2009
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung (Okt.)
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel mit Dienstleistungen (Aug.)
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider (Juni)
Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google (März)
Auswirkungen der neuen Verpackungsordnung (Jan.)
2008
Archivierung
von Webseiten und Blogs durch die DNB (Dez.)
Impressum
muss nicht zwingend Telefonnummer enthalten (Nov.)
Neues
Gesetz erleichtert Urheber Durchsetzung seiner Ansprüche (Sept.)
Vorläufige
Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (Juni)
Heimliche
Online-Durchsuchung (April)
Neue gesetzliche Regelungen im
Online-Recht (Jan.)
2007
Mehr Transparenz bei Preisangaben
im Web...
(Nov.)
Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter...
(Sept.)
Rechtliche Aspekte zu Blogs... (Juli)
Neues TMG und Staatsvertrag für
Rundfunk und Telemedien... (April)
Pflichtangaben auch für geschäftliche
E-Mails (Feb.)
Die Verwendung eines unrichtigen
Musterformulars zum Online-Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen (Jan.)
2006
Unbegrenzte Haftung für Hyperlinks
(Nov.)
Die rechtliche Bewertung von Keyword-Advertising
(Aug.)
Heilmittelwerbung im Internet
(Mai)
Preisangaben und Versandkosten im
Online-Handel (März)
2005
Urheberrechtlicher
Schutz von Websites (Dez.)
Weblogs
und die Grenzen der Meinungs- und Werbefreiheit (Okt.)
Die
Löschung von Werbe-Mails durch den Arbeitgeber (Aug.)
Internet-Rechtsfälle mit Auslandsbezug (Juni)
Spam-Mails ... und kein Ende (März)
Domain-Grabbing
und die Registrierung von Gattungsbegriffen als Web-Adressen (Jan.)
2004
Werbung
in Form von Meta-Tags (Okt.)
Abpfiff
für Spam und Co (Aug.)
Gratwanderung
zw. zulässigem
Newsletter u. illegalem Spam (April)
Gefährliche
Werbewelt (März)
Wirkungslose
Disclaimer (Jan./Feb.)
2003
Rechtliches
Aus für Tauschbörsen? (Dez.)
Meine
E-Mail, Deine E-Mail (Nov.)