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Pflichtangaben auch für geschäftliche E-Mails
Von Rechtsanwalt Willi Marnet,
LL.M.
Seit dem 1. Januar 2007 gelten neue
formale Anforderungen für Geschäftsbriefe,
die aufgrund der Neufassung der einschlägigen Rechtsnormen
nunmehr unabhängig von der Darstellungsform auch
auf geschäftliche E-Mails, Faxe und Postkarten
Anwendung finden.
Die Vorschriften zu den Pflichtangaben,
die nicht mit den Pflichtangaben nach dem Teledienstegesetz
verwechselt werden dürfen, müssen von allen
Unternehmen beachtet werden. Die inhaltlichen Anforderungen
ergeben sich für kleingewerbliche Unternehmen (Einzelunternehmen,
GbR) aus § 15b GewO, für den im Handelsregister
eingetragenen Einzelkaufmann aus § 37a HGB, für
die OHG aus § 125a HGB, für die KG aus §
177a HGB, für die AG aus § 80 AktG und für
die GmbH aus § 35a GmbHG. Geschäftliche Mitteilungen
einer GmbH müssen zum Beispiel den vollständigen
Firmennamen in Übereinstimmung mit dem
im Handelsregister eingetragenen Wortlaut, die Rechtsform
der Gesellschaft, den Sitz der Gesellschaft,
das Registergericht sowie die Handelsregister-Nummer,
alle Geschäftsführer und
sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat
gebildet und dieser einen Vorsitzenden hat, dessen Familiennamen
und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen enthalten.
Gesetzliche Platzierungsvorschriften und Gestaltungsrichtlinien
gibt es nicht. Die Pflichtangaben müssen nur gut
lesbar sein. Im übrigen kann der Unternehmer frei
auswählen und auch zusätzliche Informationen,
wie Telefon- und Faxnummer, Internetauftritt, Bankverbindung
etc. angeben. Bedenklich dürfte allerdings das
Anhängen einer Visitenkarte an eine E-Mail sein,
da sie nicht von allen Programmen gelesen werden kann.
Die gesetzlichen Pflichtangaben gelten für den
gesamten externen Schriftverkehr. Sie betreffen somit
alle Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen
und auch die Bestellscheine. Rechnungen sind von der
Regelung nur insoweit betroffen, als sie infolge z.
B. ausschließlich fernmündlicher Geschäftsvereinbarungen
das erste Schriftstück darstellen.
Nicht zu den Geschäftsbriefen
zählt der interne Schriftverkehr. Dazu gehören
die schriftlichen Mitteilungen zwischen einzelnen Abteilungen,
Büros, Filialen und Niederlassungen eines Unternehmens.
Nicht zu den Geschäftsbriefen gehören auch
Quittungen, Abholbenachrichtigungen etc. und Werbung,
da sich diese an einen unbestimmten Personenkreis richtet.
Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu Pflichtangaben
auf den Geschäftbriefen, die nunmehr auch für
geschäftliche E-Mails gelten, muss dringend empfohlen
werden. Zum einen kann der Verstoß mit einem Zwangsgeld
bis zu 5.000 Euro geahndet werden und zum anderen zu
kostenintensiven Abmahnungen wegen unlauteren Wettbewerbs
führen.
Archivierte Themen:
2010
Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen (Mai)
Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen (Apr.)
Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010 (Mrz.)
Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website (Jan.)
2009
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung (Okt.)
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel mit Dienstleistungen (Aug.)
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider (Juni)
Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google (März)
Auswirkungen der neuen Verpackungsordnung (Jan.)
2008
Archivierung
von Webseiten und Blogs durch die DNB (Dez.)
Impressum
muss nicht zwingend Telefonnummer enthalten (Nov.)
Neues
Gesetz erleichtert Urheber Durchsetzung seiner Ansprüche (Sept.)
Vorläufige
Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (Juni)
Heimliche
Online-Durchsuchung (April)
Neue gesetzliche Regelungen im
Online-Recht (Jan.)
2007
Mehr Transparenz bei Preisangaben
im Web...
(Nov.)
Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter...
(Sept.)
Rechtliche Aspekte zu Blogs... (Juli)
Neues TMG und Staatsvertrag für
Rundfunk und Telemedien... (April)
Pflichtangaben auch für geschäftliche
E-Mails (Feb.)
Die Verwendung eines unrichtigen
Musterformulars zum Online-Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen (Jan.)
2006
Unbegrenzte Haftung für Hyperlinks
(Nov.)
Die rechtliche Bewertung von Keyword-Advertising
(Aug.)
Heilmittelwerbung im Internet
(Mai)
Preisangaben und Versandkosten im
Online-Handel (März)
2005
Urheberrechtlicher
Schutz von Websites (Dez.)
Weblogs
und die Grenzen der Meinungs- und Werbefreiheit (Okt.)
Die
Löschung von Werbe-Mails durch den Arbeitgeber (Aug.)
Internet-Rechtsfälle mit Auslandsbezug (Juni)
Spam-Mails ... und kein Ende (März)
Domain-Grabbing
und die Registrierung von Gattungsbegriffen als Web-Adressen (Jan.)
2004
Werbung
in Form von Meta-Tags (Okt.)
Abpfiff
für Spam und Co (Aug.)
Gratwanderung
zw. zulässigem
Newsletter u. illegalem Spam (April)
Gefährliche
Werbewelt (März)
Wirkungslose
Disclaimer (Jan./Feb.)
2003
Rechtliches
Aus für Tauschbörsen? (Dez.)
Meine
E-Mail, Deine E-Mail (Nov.)