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Weblogs und die Grenzen der Meinungs- und Werbefreiheit

Von Rechtsanwalt Willi Marnet

Impressumspflicht nach dem Teledienstegesetz und dem Mediendienstestaatsvertrag

Die Anzahl derjenigen Internetnutzer, die ihre Erlebnisse und Erkenntnisse in Form von Online-Tagebüchern fortlaufend schildern und sich zu Themen aus allen Lebensbereichen äußern, wächst ständig. Dazu gehören Kommentare und Meinungen zum politischen Geschehen ebenso wie die Dokumentation eines Gerichtsverfahrens und die Bewertung von Produkten, Dienstleistungen und Unternehmen. Gefördert wird diese Entwicklung zum so genannten „Bürgerjournalismus“ durch Auszeichnungen, die die besten Weblogs von Journalisten und Medienwissenschaftler erhalten. Der Suchdienstleister Google folgt diesem Trend durch Bereitstellung einer speziellen Blog-Suche. Zum Teil wird bereits gefordert, dass Internet-Schreiber (Blogger) und Online-Journalisten unter denselben rechtlichen Schutz gestellt werden, der für alle Journalisten gilt. Ein weiterer Grund für die Beliebtheit von privaten „Logbüchern“ liegt in der einfachen und schnellen Installations- und Aktualisierungsmöglichkeit. Sie können kostenlos auf werbefinanzierten Weblog-Plattformen eingerichtet werden. Auch gibt es Onlinedienste, die den werbefreien Betrieb von Blogs gegen einen Mitgliedsbeitrag ermöglichen und schließlich kann ein Weblog auch auf der eigenen Homepage integriert sein.

Zur Vermeidung von rechtlichen Nachteilen muss man beachten, dass auch Blogs als Online-Dienste einer Kennzeichnungspflicht nach dem Teledienstegesetz oder dem Mediendienstestaatsvertrag unterliegen. Die Pflichtangaben nach § 6 Teledienstegesetz gelten nur für geschäftsmäßig betriebene Teledienste. Der Begriff der „geschäftsmäßigen“ Teledienste wird aber weit ausgelegt und erfasst jedes nachhaltige und nicht nur gelegentliche Angebot im Internet. Deshalb können auch private Homepages von der Impressumspflicht betroffen sein, da es nicht darauf ankommt, ob der private Internetznutzer mit seiner Website einen Gewinn erzielen will. Für redaktionell gestaltete Beiträge, die sich an die Allgemeinheit richten und zur Meinungsbildung beitragen (Mediendienste), ergeben sich identische Informationspflichten aus § 10 Mediendienstestaatsvertrag, wobei für periodisch erscheinende Texte zusätzlich ein für den Inhalt Verantwortlicher mit Namen und Anschrift genannt werden muss.

Inhaltliche Grenzen von Online-Tagebüchern

Blogs müssen sich inhaltlich an die bestehenden gesetzlichen Regelungen halten. Vergleichbar mit der rechtlichen Beurteilung von Meinungsforen gibt es auch hier keine speziell für die Meinungsäußerung im Internet geltenden Vorschriften. In erster Linie sollte der Blogger die Persönlichkeitsrechte anderer Personen respektieren. Berichtet er über gegenwärtige oder vergangene Ereignisse, so müssen diese wahrheitsgemäß mitgeteilt werden. Großzügiger beurteilen sich Meinungsäußerung, die grundsätzlich erlaubt sind aber nicht verleumderisch sein dürfen. Auch im Internet sollte man beachten, dass zum Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts auch das Recht auf Anonymität gehört. In einer Berichterstattung darf deshalb eine Person nicht ohne deren Einverständnis namentlich genannt werden. Eine Ausnahme besteht natürlich für sog. relative und absolute Personen der Zeitgeschichte, zu denen z.B. Politiker, Sportler und Künstler gehören, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Kritische Äußerungen über Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens sind grundsätzlich zulässig.

In Bezug auf Meinungsforen hat das Landgericht Köln bereits im Jahre 2002 entschieden, dass die grundsätzlich bestehende Meinungsäußerungsfreiheit erst dort ihre Grenzen findet, wo die Grenze zur Schmähkritik überschritten wird. Dies ist dann gegeben, wenn mit einer bestimmten Äußerung primär die Schädigung des Betroffenen bezweckt wird. Größere Vorsicht ist bei Mitteilungen über betriebsinterne Vorgänge geboten. Geschäftsgeheimnisse und Unstimmigkeiten zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten sollten grundsätzlich nicht an die Öffentlichkeit gelangen, da sie zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führen können. Kürzlich hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden, dass für den Betriebsrat oder für einzelne Betriebsratsmitglieder das Internet nur als Informationsquelle und nicht als Publikationsmedium dienen darf. Nach Auffassung des Gerichts steht das Recht auf Pressefreiheit dem nicht entgegen. Soweit Blogs Beiträge aus anderen Websites oder sonstigen Medien enthalten, sollte sichergestellt sein, dass damit keine Urheberrechtsverletzungen oder Verletzungen von Leistungsschutzrechten, z.B. an Fotografien, verbunden sind.

Weblogs als Marketinginstrument

Blogs liegen im Trend und bieten sich deshalb als Marketinginstrument an. Weltweit soll es 70 Millionen Blogs geben, wobei die Anzahl der Online-Schreiber in Deutschland von 7500 im Juli 2004 auf derzeit 280.000 angestiegen sein soll. Die Marketingstrategie eines Unternehmens muss demnach darauf ausgerichtet sein, sich mit seinem Produkt, seiner Dienstleistung oder seiner Website in dieses Netzwerk einzubinden. Denkbar wäre ein Weblog, der ähnlich einer Kundenzeitschrift dem Leser ständig aktuelle Informationen und Unterhaltung bietet, die im Zusammenhang mit dem Produkt- oder Leistungsangebot stehen. Diese redaktionell gestalteten Blogs müssen allerdings als kommerzielle Kommunikation klar erkennbar sein. Dies ergibt sich sowohl aus § 7 Teledienstegesetz als auch aus § 13 Mediendienstestaatsvertrag. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften wird zwar nicht mit einem Bußgeld bestraft, ist aber in Verbindung mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb unzulässig und kann teure Abmahnungen zur Folge haben. Dieses Problem besteht nicht, wenn Blogs in die eigene Website integriert werden.

Eine weitere Möglichkeit auf sein Produkt- oder Leistungsangebot oder sein Unternehmen aufmerksam zu machen, ist der Versand von Pressemitteilungen an Blogger. Diese Marketingmaßnahme ist allerdings verboten, wenn sie als getarnte Werbung eingesetzt wird. Man spricht dann von „Product Placement“ oder auch Schleichwerbung, die dann gegeben ist, wenn der Internet-Schreiber die Ware, die Dienstleistung, die Marke, den Werbeslogan oder die Tätigkeit eines Unternehmens in seinem redaktionellen Beitrag erwähnt, weil er gezielt für das Unternehmen werben will. Ein Indiz dafür ist der Erhalt einer Gegenleistung. Mit der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde das Verbot der Verschleierung von Werbemaßnahmen ausdrücklich in das Regelbeispiel des § 4 Nr. 3 UWG aufgenommen.

Fazit:

Weblogs können schnell, kostengünstig und einfach eingerichtet werden und bieten dem Internetnutzer die Möglichkeit, seine Erlebnisse, Erfahrungen und Meinungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die technischen Besonderheiten des Internets ermöglichen immer wieder neue Formen der Kommunikation und Werbung, die es in anderen Medien nicht gibt. Dadurch entsteht jedoch kein rechtsfreier Raum, weshalb die bestehenden internetspezifischen und allgemeinen gesetzlichen Regelungen beachtet werden müssen. Hilfsweise wird man auch auf die Rechtsprechung zu Meinungsforen zurückgreifen können.

 

Literatur:

[1] LG Köln, Urteil vom 04.12.2002,
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030140.htm

[2] Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 15.07.2004,
http://www.jurpc.de/rechtspr/20050105.htm

[3] heise online – 70 Millionen Blogs weltweit,
http://www.heise.de/newsticker/meldung/print/62535



Archivierte Themen:

2010
Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen (Mai)
Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen (Apr.)
Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010 (Mrz.)
Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website (Jan.)

2009
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung (Okt.)
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel mit Dienstleistungen (Aug.)
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider (Juni)
Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google (März)
Auswirkungen der neuen Verpackungsordnung (Jan.)

2008
Archivierung von Webseiten und Blogs durch die DNB (Dez.)
Impressum muss nicht zwingend Telefonnummer enthalten (Nov.)
Neues Gesetz erleichtert Urheber Durchsetzung seiner Ansprüche (Sept.)
Vorläufige Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (Juni)
Heimliche Online-Durchsuchung (April)
Neue gesetzliche Regelungen im Online-Recht (Jan.)

2007
Mehr Transparenz bei Preisangaben im Web... (Nov.)
Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter... (Sept.)
Rechtliche Aspekte zu Blogs... (Juli)
Neues TMG und Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien... (April)
Pflichtangaben auch für geschäftliche E-Mails (Feb.)
Die Verwendung eines unrichtigen Musterformulars zum Online-Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen (Jan.)

2006
Unbegrenzte Haftung für Hyperlinks (Nov.)
Die rechtliche Bewertung von Keyword-Advertising (Aug.)
Heilmittelwerbung im Internet (Mai)
Preisangaben und Versandkosten im Online-Handel (März)

2005
Urheberrechtlicher Schutz von Websites (Dez.)
Weblogs und die Grenzen der Meinungs- und Werbefreiheit (Okt.)
Die Löschung von Werbe-Mails durch den Arbeitgeber (Aug.)
Internet-Rechtsfälle mit Auslandsbezug (Juni)
Spam-Mails ... und kein Ende (März)
Domain-Grabbing und die Registrierung von Gattungsbegriffen als Web-Adressen (Jan.)

2004
Werbung in Form von Meta-Tags (Okt.)
Abpfiff für Spam und Co (Aug.)
Gratwanderung zw. zulässigem Newsletter u. illegalem Spam (April)
Gefährliche Werbewelt (März)
Wirkungslose Disclaimer (Jan./Feb.)

2003
Rechtliches Aus für Tauschbörsen? (Dez.)
Meine E-Mail, Deine E-Mail (Nov.)

 

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Letzte Aktualisierung:
26. Juli 2010

 
 
 
   

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