Net & Law
Weblogs und die Grenzen der Meinungs- und Werbefreiheit
Von Rechtsanwalt Willi Marnet
Impressumspflicht nach dem
Teledienstegesetz und dem Mediendienstestaatsvertrag
Die Anzahl derjenigen Internetnutzer,
die ihre Erlebnisse und Erkenntnisse in Form von Online-Tagebüchern
fortlaufend schildern und sich zu Themen aus allen
Lebensbereichen äußern, wächst ständig.
Dazu gehören Kommentare und Meinungen zum politischen
Geschehen ebenso wie die Dokumentation eines Gerichtsverfahrens
und die Bewertung von Produkten, Dienstleistungen und
Unternehmen. Gefördert wird diese Entwicklung
zum so genannten „Bürgerjournalismus“ durch Auszeichnungen,
die die besten Weblogs von Journalisten und Medienwissenschaftler
erhalten. Der Suchdienstleister Google folgt diesem
Trend durch Bereitstellung einer speziellen Blog-Suche.
Zum Teil wird bereits gefordert, dass Internet-Schreiber
(Blogger) und Online-Journalisten unter denselben rechtlichen
Schutz gestellt werden, der für alle Journalisten
gilt. Ein weiterer Grund für die Beliebtheit von
privaten „Logbüchern“ liegt in der
einfachen und schnellen Installations- und Aktualisierungsmöglichkeit.
Sie können kostenlos auf werbefinanzierten Weblog-Plattformen
eingerichtet werden. Auch gibt es Onlinedienste, die
den werbefreien Betrieb von Blogs gegen einen Mitgliedsbeitrag
ermöglichen und schließlich kann ein Weblog
auch auf der eigenen Homepage integriert sein.
Zur
Vermeidung von rechtlichen Nachteilen muss man beachten,
dass auch Blogs als Online-Dienste einer Kennzeichnungspflicht
nach dem Teledienstegesetz oder dem Mediendienstestaatsvertrag
unterliegen. Die Pflichtangaben nach § 6 Teledienstegesetz
gelten nur für geschäftsmäßig
betriebene Teledienste. Der Begriff der „geschäftsmäßigen“ Teledienste
wird aber weit ausgelegt und erfasst jedes nachhaltige
und nicht nur gelegentliche Angebot im Internet. Deshalb
können auch private Homepages von der Impressumspflicht
betroffen sein, da es nicht darauf ankommt, ob der
private Internetznutzer mit seiner Website einen Gewinn
erzielen will. Für redaktionell gestaltete Beiträge,
die sich an die Allgemeinheit richten und zur Meinungsbildung
beitragen (Mediendienste), ergeben sich identische
Informationspflichten aus § 10 Mediendienstestaatsvertrag,
wobei für periodisch erscheinende Texte zusätzlich
ein für den Inhalt Verantwortlicher mit Namen
und Anschrift genannt werden muss.
Inhaltliche Grenzen von Online-Tagebüchern
Blogs müssen sich inhaltlich
an die bestehenden gesetzlichen Regelungen halten.
Vergleichbar mit der rechtlichen Beurteilung von Meinungsforen
gibt es auch hier keine speziell für die Meinungsäußerung
im Internet geltenden Vorschriften. In erster Linie
sollte der Blogger die Persönlichkeitsrechte anderer
Personen respektieren. Berichtet er über gegenwärtige
oder vergangene Ereignisse, so müssen diese wahrheitsgemäß mitgeteilt
werden. Großzügiger beurteilen sich Meinungsäußerung,
die grundsätzlich erlaubt sind aber nicht verleumderisch
sein dürfen. Auch im Internet sollte man beachten,
dass zum Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts
auch das Recht auf Anonymität gehört. In
einer Berichterstattung darf deshalb eine Person nicht
ohne deren Einverständnis namentlich genannt werden.
Eine Ausnahme besteht natürlich für sog.
relative und absolute Personen der Zeitgeschichte,
zu denen z.B. Politiker, Sportler und Künstler
gehören, die im Blickpunkt der Öffentlichkeit
stehen. Kritische Äußerungen über Produkte
oder Dienstleistungen eines Unternehmens sind grundsätzlich
zulässig.
In Bezug auf Meinungsforen hat
das Landgericht Köln bereits im Jahre 2002 entschieden, dass die
grundsätzlich bestehende Meinungsäußerungsfreiheit
erst dort ihre Grenzen findet, wo die Grenze zur Schmähkritik überschritten
wird. Dies ist dann gegeben, wenn mit einer bestimmten Äußerung
primär die Schädigung des Betroffenen bezweckt
wird. Größere Vorsicht ist bei Mitteilungen über
betriebsinterne Vorgänge geboten. Geschäftsgeheimnisse
und Unstimmigkeiten zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten
sollten grundsätzlich nicht an die Öffentlichkeit
gelangen, da sie zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses
führen können. Kürzlich hat das Hessische
Landesarbeitsgericht entschieden, dass für den
Betriebsrat oder für einzelne Betriebsratsmitglieder
das Internet nur als Informationsquelle und nicht als
Publikationsmedium dienen darf. Nach Auffassung des
Gerichts steht das Recht auf Pressefreiheit dem nicht
entgegen. Soweit Blogs Beiträge aus anderen Websites
oder sonstigen Medien enthalten, sollte sichergestellt
sein, dass damit keine Urheberrechtsverletzungen oder
Verletzungen von Leistungsschutzrechten, z.B. an Fotografien,
verbunden sind.
Weblogs als Marketinginstrument
Blogs liegen im Trend und bieten
sich deshalb als Marketinginstrument an. Weltweit soll
es 70 Millionen Blogs geben, wobei die Anzahl der Online-Schreiber
in Deutschland von 7500 im Juli 2004 auf derzeit 280.000
angestiegen sein soll. Die Marketingstrategie eines
Unternehmens muss demnach darauf ausgerichtet sein,
sich mit seinem Produkt, seiner Dienstleistung oder
seiner Website in dieses Netzwerk einzubinden. Denkbar
wäre ein Weblog, der ähnlich einer Kundenzeitschrift
dem Leser ständig aktuelle Informationen und Unterhaltung
bietet, die im Zusammenhang mit dem Produkt- oder Leistungsangebot
stehen. Diese redaktionell gestalteten Blogs müssen
allerdings als kommerzielle Kommunikation klar erkennbar
sein. Dies ergibt sich sowohl aus § 7 Teledienstegesetz
als auch aus § 13 Mediendienstestaatsvertrag.
Ein Verstoß gegen diese Vorschriften wird zwar
nicht mit einem Bußgeld bestraft, ist aber in
Verbindung mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
unzulässig und kann teure Abmahnungen zur Folge
haben. Dieses Problem besteht nicht, wenn Blogs in
die eigene Website integriert werden.
Eine weitere
Möglichkeit auf sein Produkt- oder
Leistungsangebot oder sein Unternehmen aufmerksam zu
machen, ist der Versand von Pressemitteilungen an Blogger.
Diese Marketingmaßnahme ist allerdings verboten,
wenn sie als getarnte Werbung eingesetzt wird. Man
spricht dann von „Product Placement“ oder
auch Schleichwerbung, die dann gegeben ist, wenn der
Internet-Schreiber die Ware, die Dienstleistung, die
Marke, den Werbeslogan oder die Tätigkeit eines
Unternehmens in seinem redaktionellen Beitrag erwähnt,
weil er gezielt für das Unternehmen werben will.
Ein Indiz dafür ist der Erhalt einer Gegenleistung.
Mit der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
(UWG) wurde das Verbot der Verschleierung von Werbemaßnahmen
ausdrücklich in das Regelbeispiel des § 4
Nr. 3 UWG aufgenommen.
Fazit:
Weblogs können schnell, kostengünstig und
einfach eingerichtet werden und bieten dem Internetnutzer die Möglichkeit,
seine Erlebnisse, Erfahrungen und Meinungen einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich zu machen. Die technischen Besonderheiten des Internets
ermöglichen immer wieder neue Formen der Kommunikation und Werbung,
die es in anderen Medien nicht gibt. Dadurch entsteht jedoch kein rechtsfreier
Raum, weshalb die bestehenden internetspezifischen und allgemeinen gesetzlichen
Regelungen beachtet werden müssen. Hilfsweise wird man auch auf
die Rechtsprechung zu Meinungsforen zurückgreifen können.
Archivierte Themen:
2010
Zusätzliche Informationspflichten für Dienstleistungsunternehmen (Mai)
Zur Aktualität von Preisangaben und der Angabe von Versandkosten in Preissuchmaschinen (Apr.)
Änderungen für 0180-Nummern seit 1. März 2010 (Mrz.)
Vorsicht bei der Installation einer „Tell-a-friend-Funktion“ auf einer kommerziellen Website (Jan.)
2009
Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung (Okt.)
Neue Widerrufsbelehrung für den Online-Handel mit Dienstleistungen (Aug.)
Beschlagnahme von E-Mails beim Provider (Juni)
Zur Zulässigkeit der AdWord-Werbung bei Google (März)
Auswirkungen der neuen Verpackungsordnung (Jan.)
2008
Archivierung
von Webseiten und Blogs durch die DNB (Dez.)
Impressum
muss nicht zwingend Telefonnummer enthalten (Nov.)
Neues
Gesetz erleichtert Urheber Durchsetzung seiner Ansprüche (Sept.)
Vorläufige
Einschränkung der Vorratsdatenspeicherung (Juni)
Heimliche
Online-Durchsuchung (April)
Neue gesetzliche Regelungen im
Online-Recht (Jan.)
2007
Mehr Transparenz bei Preisangaben
im Web...
(Nov.)
Zur Haftung des Admin-C als Bevollmächtigter...
(Sept.)
Rechtliche Aspekte zu Blogs... (Juli)
Neues TMG und Staatsvertrag für
Rundfunk und Telemedien... (April)
Pflichtangaben auch für geschäftliche
E-Mails (Feb.)
Die Verwendung eines unrichtigen
Musterformulars zum Online-Widerrufsrecht und seine Rechtsfolgen (Jan.)
2006
Unbegrenzte Haftung für Hyperlinks
(Nov.)
Die rechtliche Bewertung von Keyword-Advertising
(Aug.)
Heilmittelwerbung im Internet
(Mai)
Preisangaben und Versandkosten im
Online-Handel (März)
2005
Urheberrechtlicher
Schutz von Websites (Dez.)
Weblogs
und die Grenzen der Meinungs- und Werbefreiheit (Okt.)
Die
Löschung von Werbe-Mails durch den Arbeitgeber (Aug.)
Internet-Rechtsfälle mit Auslandsbezug (Juni)
Spam-Mails ... und kein Ende (März)
Domain-Grabbing
und die Registrierung von Gattungsbegriffen als Web-Adressen (Jan.)
2004
Werbung
in Form von Meta-Tags (Okt.)
Abpfiff
für Spam und Co (Aug.)
Gratwanderung
zw. zulässigem
Newsletter u. illegalem Spam (April)
Gefährliche
Werbewelt (März)
Wirkungslose
Disclaimer (Jan./Feb.)
2003
Rechtliches
Aus für Tauschbörsen? (Dez.)
Meine
E-Mail, Deine E-Mail (Nov.)